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Von den Stunden, Tagen und Wochen»
§. 870.
Eine Stunde ist der 24sie Theil des Tages, sie wirdgewöhnlich in 60 Minuten, und die Minute wieder in SoSecunden abgetheilt. Die Juden und Araber setzen Keyihren chronologischen Rechnungen eine Stunde auf 1080Theile, welche sie Heiakim oder chaldaische Scrupel nen-nen, an. Zur Ausmessung der Stunden und ihrer Theile,hat man sich, außer den Sonnenuhren, schon im Alterthumder Wasser- und Sanduhren bedient, wiewol diese nicht vielGenauigkeit geben konnten, bis endlich in den neuern Zei-ten die Taschen- und Penduluhren erfunden wurden, welcheuns auch die kleinern Zeitmomente sehr genau, und gcwön-lich die letztern sogar einzelne Secunden zuzahlen *). Dernatürliche Tag ist die Dauer der Zeit, welche die Sonneüber dem Horizont eines Ortes verweilet, sie ist nach dmverschiedenen Zeiten des Jahres sehr ungleich. Der bür-gerliche Tag ist aus Tag und Nacht zusammengesetzt, in-nerhalb welchem die Sonne ihren scheinbaren Umlauf amHimmel vollführt. Von der doppelten Ursache der unglei-chen Lange dieses bürgerlichen oder Sonnentages, imglei»chen von dem Sternentage ist schon oben in der Astrono-mie von §. 177 bis 18Z. geredet worden«
*) Man hat auch zum Behuf her astronomischen BeobachtungenUhren verfertigt, welche de» zten Theil einer Secunde ange,den, und überhaupt muß der praktische Astronom die Zeit bisauf Theile von Secunden zu bestimmen suchen, weil jederzeit-secunde 15 Sec. im Bosen des AMgtors zugehörem