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wollen und verordnen, dass es bei dieser gänzlichenAuflösung, Erlöschung und Einziehung, in allenFolgezeiten verbleiben soll.
Dagegen
errichten Wir hiermit zu einem ehrenvollen Anden-ken der nunmehr aufgelösten und erloschenen Balleides St. Johanniter-Ordens einen neuen Orden in derEigenschaft und unter der Benennung
Königlich Preussischer St. Johanniter - Orden,welcher von nun an zu Unseren Königlich Preussi-schen Orden gehören soll.
III.
Wir erklären hierdurch Allergnädigst, dass WirHöchstselbst souverainer Protector dieses Ordenssind.
IV.
Derselbe soll aus einem von Uns Höchstselbstabhängigen Grossmeister, und aus einer von UnsermHöchsten Willen abhängenden Anzahl von Rittern be-stehen.
V.
Die Ernennung des Grossmeisters geschieht durchUns Höchstselbst.
VI.
In Hinsicht der grossen Verdienste, welche Un-sers freundlich geliebten Grossoheims des PrinzenFerdinand von Preussen Königl. Hoheit und Liebdensowohl um Unsere Monarchie als insbesondere umdas ehemalige Herrenmeisterthum der aufgelöstenBallei Brandenburg haben, welchem Sie in einer lan-gen Reihe von Jahren und bis zu desselben Aullösungrühmlich vorgestanden, ernennen Wir hierdurch ge-dachten Unseren freundlich geliebten Grossoheim, denPrinzen Ferdinand von Preussen zum Grossmeistcrdes Königlich Prcussischen St. Johanniter-Ordens.