24
Auf der einen Seite stellet solches Unser König!.Wapen vor, mit desselben vornehmsten Feldern,und ist selbiges mit der grossen Ordens-Kette um-geben.
Auf der andern Seite aber führet selbiges dasSinn - Hild des Ordens mit dem Symbolo : SUUMCUIQUE, wie solches oben Art. XII. beschriebenund die Umschrift: MAGNUM SIGILUM NOBILIS-SIMI ORDINIS AQUILAE BORUSSICAE.
XL.
Und obgleich Unsere gnädigste und ernste Wil-lens -Mcynung ist, dass über alle diese Statuta undOrdnungen, nun und zu ewigen Zeiten, von Uns undUnsern Nachkommen Königen in Preussen, und die-ses schwarzen Adler-Ordens Souvcrainen, genauund eigentlich gehalten, der Orden bey denen ihmdarin verliehenen Privilegien, Rechten und Präroga-tiven geschütztst und dawider im geringsten nicht ge-handelt werden soll:
So behalten Wir dennoch Uns und solchen Un-sern Nachkommen bevor, darin, nach Gelegenheitder Zeit, und anderer bewegenden Ursachen undUmstände, sothane Enderung zu machen, auch beyvorfallenden Gelegenheiten dergestalt zu dispensiren,als Wir, und Unsere Nachkommen, aus höchsterunbeschrenkter Macht, solches gutfinden werden.
Des zur Uhrkunde, haben Wir diese Ordcns-Statuta mit eigner Hand unterschrieben und UnserKönigliches Ordens - Siegel daran hangen lassen.So geschehen in dieser Unserer Königlichen ResidentzKönigsberg, am Tage Unserer Krönung, welcher istder 18te Januarii nach Christi Unsers Erlösers Ge-burt, im Ein Tausend Sieben Hundert und ErstemJahre.
L. S.
Friederich Wilhelm.