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Abbildungen und Beschreibungen der Ritterorden und Ehrenzeichen sämtlicher Souveraine und Regierungen...
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XXXUI.

Zum Ordens-Cantzier, welcher jcdcsmalil einMitglied des Ordens seyn muss, haben M ir vor die-scsmabl Unsern Obersten Staats - Minister, Obcr-Cäinmcrer, Ober - Stallmeister, General - Oekonomic-Director, Ober - Ilauptmann aller Chatoul - Aempter,General - Erb - Postmeister Marschalk von Preussen,wie auch Protector aller Unser Academicn, denGrafen von Wartenberg, vornehmlich in dem Ab-sehen bestellet, weil derselbe in dem Werk dernunmehr durch GOTTES Segen in Unser Ilaus glück-lich gebrachten Königlichen Würde, als dem Grundeund Ursprung dieses Unsers Königlichen Ordens,Uns grosse Dienste geleistet hat, und soll derselbe,bey vorgebenden Capitularisclicn Zusammenkünhtcnausser seiner droben beschriebenen llitterlicbcn Or-dens-Kleidung und Ornat, jcdcsmalil das grosse Or-dens-Siegel, in einem viereckicliten Sammeten Beu-tel , auf welchem auswendig das Ordens - Wappengcsticket am linken Arm an einer giildnen Schnurallcrnechst Unser, als des Ordens Souverain, tra-gen, ausser dem auch dieses Ordens-Siegel, wiesolches unten eigentlich beschrieben ist, in seinerVerwahr haben, und alles, w r as in Ordens-Sachenausgefertiget wird, in seiner Gegenwart damit be-siegeln lassen:

Es soll auch derselbe alles, was bei Capituls-Tagen vorzustellen und zu erinnern ist, vortragen.

Auf die Beobachtungen des Ordens-Satzungenund Statuten genaue Acht haben und die übrigeOrdens - Bediente insgesamt zu ihrem Amt undSchuldigkeit gebührend anhalten, und wo dem etwain einigem Stück zuwider gehandelt würde, dabinsehen, dass solches in Zeiten geändert und abge-stellet werde.