Druckschrift 
Abbildungen und Beschreibungen der Ritterorden und Ehrenzeichen sämtlicher Souveraine und Regierungen...
Entstehung
Seite
16
Einzelbild herunterladen
 

16

XXII.

Wenn wir Königlichen, Chur- und FürstlichenPersonen, ohne dass Sie in Unserm llof-Lager zu-gegen scyn, den Orden geben, so wird Ihnen sol-ches durch ein Schreiben, so von dem Souverain un-terschrieben, und von dem Ordens-Cantzier contra-signiret, bekannt gemachct, und lasset entwedersolcher König, Churfürst und Fürst, durch eine anUns, als des Ordens Souverain, thuendc Abschi-ckung die Insigniea des Ordens abholen, oder aberWir wollen Ihm dieselbe durch Unsern Ordcns-Ce-remonien-Meister zusenden und überliefern lassen.

Alle übrige aber, so in den Orden angenom-men werden, müssen, zu Empfalmng der Investiturbei Unserm Hofe persönlich sich bestellen.

XXIII.

Der neue Ritter soll so fort bey seiner Aufneh-mung in den Orden nicht allein seinen von zweyoder mehr Adcliclicn eydlich bekrälftigten Stamm-Baum, sondern auch sein auf einer Kupfernen Talielmit allen Farben und Zierratlien ausgestrichenesWapen, samt dessen Helm - Zeichen und Schild-Decke dem Ordens -Secretario einsenden, und hatderselbe alsdann den Stamm-Baum in sein Ordcns-Protocoll einzutragen, das Wapen aber liisset derOrdens-Ceremonien-Meister in Unserer Ordens-Ca-pelle an gehörigem Ort anhelften.

XXIV.

Ein jeder Ritter soll täglich das Ordens-Kreutzan einem Orange - Farben Bande tragen, und wo ei-dem zuwider handelte, und ohne das Ordens-Zei-chen öffentlich erschiene, vor das erstemahl, dasolches geschieht, dem von Uns alllne in Königs-berg gestiftetem neuen Waysen- Hause 50 Ducatenund das anderemahl 100 Ducaten erlegen, zum