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Vonvurff seyn, so soll niemand zu demselben gelas-sen werden.
Der unehlicher Geburt seyn möchte, oder demwegen seines vorhin geführten Lebens und Wandels,mit Fug etwas schimpfliches oder Verkleinerliehesvorgerücket werden könnte.
Absonderlich aber sollen diejenige davon aus-geschlossen seyn, welche
GOTT gelästert, Uns und Unserm KöniglichenHause untreu worden, oder die sonst wider Ehre,Hecht und Gewissen gehandelt haben, und dessenüberwiesen seyn.
VIII.
Die Benennung derer, so in diesen Unsern Or-den aufgenommen werden sollen, behalten Wir Unsund Unsern Nachkommen an der Krön, als des Or-dens Souveraine lediglich und allein bevor;
Und damit, solcher Orden, welcher ein gewissesZeichen Unserer Zuneigung, Vertrauens und Gnadeseyn soll, nicht durch andere ungebührliche Wegeerlanget werden könne, sondern jedesmahl aus Un-serm eigenen Trieb und Bewegung herkomme, sowollen Wir alle diejenige so selbst, oder durchandere darum ansuchen, gänzlich davon ausge-schlossen haben, es sey denn, dass dieselbenllcichs-Fürstlichen Standes seyn, als welchen dasbezeigende Verlangen in den Orden aufgenommenzu werden, daran in keine Weise hinderlich seynsoll.
IX.
Gleichwie Wir bei Unserer heutigen Krönungmit Benennung gewisser Ritter den Anfang gemaehetmul Unsern Sohn und Krön-Printzen, summt UnsererBrüder Lbd. Lbd. Lhd. wie auch verschiedene an-dere Fürstliche, Gräfliche, Freyherrliehe und Ade-