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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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sönliche und andere Würden zu erlangen, zu welchen der Zutrittihnen, solange sie in der Gesellschaft standen, durch die in Formeines Breves ausgefertigten Briefe Gregors XIII. glückseligenGedächtnisses, vom 10. September 1784, anfangend mit denWorten 8stis suxergue, untersagt war.

Auch gestatten Wir ihnen, was ihnen ebenfalls verbotenwar, für Celebrirung der Messe Almosen anzunehmen und sichüberhaupt alles dessen theilhastig zu machen, was ihnen alsregulirten Geistlichen der Gesellschaft Jesu zu jeder Zeit entzogenwar. Dagegen sind alle durch ihren General und ihre andernObern als in Gemäßheit durch die Päpste erlangte Privilegienund Erlaubnisse aufgehoben, als das Lesen ketzerischer, geächteterund durch den apostolischen Stuhl verdammter Bücher, die Nicht-beobachtung der Fastentage, die Befreiung von magern Speisenin diesen Tagen, das Borrücken oder Zurückschieben der Brevier-gebete und andere Freiheiten, die Wir hiermit auf das ernst-lichste untersagen: denn Wir wollen, daß sie nunmehr und vonjetzt an ihr Leben nach den gemeinen Rechten einrichten.

Wir verbieten Jedermann, wes Standes er sei, von demAugenblick der Bekanntwerdung Unserer gegenwärtigen Briesean, sich zu unterfangen, die Ausführung und Vollstreckung selbstunter irgend einem Borwand, als der Appellation, des Recurses,der Erklärung oder Berathung über Zweifel, welche entstehenmöchten, oder unter andern vor- und nicht vorgesehenen Aus-sichten zu verschieben; denn cs ist Unser Wille, daß die Auf-hebung und Cassation der besagten Gesellschaft von jetzt an undunmittelbar in der vorne ausgedrückten Form und Weise in Wir-kung trete, unter der Strafe der unbedingten Excommunication,welche jeden dawider Handelnden zu treffen hat und von Unsund den Päpsten nach Uns gegen Jedermann, welcher hiergegen irgendHindernisse oder Verzögerungen in den Weg legen und verur-sachen wollte, Vorbehalten bleibt.

Wir fordern in Kraft des heiligen Gehorsams alle Personender regulirten Orden und der Weltgeistlichkeit, wes Standes,Würden und Amtes sie seien, und besonders diejenigen, welchebis jetzt selbst Mitglieder des Ordens waren, auf und befehlenihnen, sich jeder Einwendung gegen diese Aufhebung zu enthal-ten, oder auch nur davon zu schreiben oder zu sprechen, und