Heben Wir auf und unterdrücken hiermit die besagte Ge>sellschaft: Wir entkleiden sie aller und jeder Aemter, jeden Dienstes,aller Verwaltung; Wir benehmen ihr ihre Häuser, Schulen,Collegien, Hospitien, Güter, an welchem Orte, in welcher Pro-vinz und in welchem Reiche sie gelegen seien, oder ihr ange-hören; Wir entziehen ihr alle Statuten, Gebräuche, Dekrete,Gewohnheiten, Verordnungen, sie mögen durch Eidesleistungen,durch apostolische Genehmigung oder auf andere Weise ihr ge-worden sein, ebenso alle und jede Bewilligungen, welches Na-mens sie seien, wie wenn sie sämmtlich hier namentlich ange-führt und Wort für Wort hier angehängt wären, unangesehenalles Bindenden, der Dekrete, Formeln und sonstigen Inhalts.
Wir erklären deßhalb, als auf ewig aufgehoben und er-loschen, jedwede Gewalt des Generals, der Provinzialen, Visi-tatoren und aller andern Obern der besagten Gesellschaft, so-wohl in geistlicher als weltlicher Beziehung. Ihre Gerichtsbar-keit übertragen Wir ohne Unterschied auf die Ortsordinarien, jenach Umständen und Personen, mit den Bedingungen und inder Maße, wie Wir nachher auseinandersetzcn werden, und Wirverbieten durch Gegenwärtiges, irgend Jemand in die besagteGesellschaft zum Noviziat oder den hohem Graden aufzunehmenoder zu befördern; Wir befehlen, daß solche, welche schon aus-genommen sind, weder einfache noch feierliche Gelübde leistendürfen, unter Strafe der Nichtigkeit der Aufnahme und des Ge-lübdes und unter weiterer besonderer Bestrafung.
Wir wollen befehlen und verordnen, daß die gegenwärtigim Noviziat stehenden unverzüglich und Angesichts dieses ent-lassen werden.
Gleichermaßen verbieten Wir, daß solche, welche einfacheGelübde abgelegt haben und noch zu heiligen Graden nicht vor-gerückt sind, zu höheren Graden befördert werden, sei es unterdem Vorwände und 'Vorgeben eines in der Gesellschaft schonabgelegten Gelübdes oder von — ihnen, den Dekreten des tri-dcntinischen Conciliums widerstrebenden, sonst bewilligten Pri-vilegien.
Wir wünschen jedoch, sowie Wir mit treuer Fürsorge denVortheil und die Ruhe der Völker zu sichern suchen, nicht min-der auch den Individuen des Ordens, dessen einzelne Personen