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rere, tMcre»Ar/e lieitum esse sub §ttoc»»^«s t^rsnuiüis prse-textu reges et xrincipes oeeickere, vel vitae eorum insiäiari(Instit. Loeiet. llesu II. x. 5.) Diese Erklärung war so echtjesuitisch, daß sie ebenso schlimm war, als die Ansicht, gegendie sie erlassen wurde. Denn sie-erlaubte nur nicht Jedem,nur nicht unter jedem Vorwände der Tyrannei Könige undFürsten zu ermorden. Es konnte demnach noch Falle genuggeben, in denen es erlaubt wäre, und diese zu entscheiden, über-ließ der General natürlich denen, die sich in denselben befanden.
Drittes Kapitel.
Sa, Valencia, Bonarscius, Salas, Tanner, Suarez,Keller, Escobar, Comitolus, Beccanus,Bridgewater.
Nicht allein die genannten Jesuiten, sondern noch eineMenge anderer haben die Volkssouverainität, das Recht desVolkes, tyrannische Könige abzusetzen, hinzurichten und zu er-morden, gelehrt. Wir wollen nur einige von ibnen anführen,welche selbst einzusehen uns vergönnt war; denn nicht Allewaren uns zur Hand.
1) Sa lehrt in seinen Aphorismen der Beichtväter unterdem Worte ll^rsmius: „Derjenige, welcher einen Staat, dener rechtmäßig an sich gebracht hat, tyrannisch regiert, kann nurdurch ein öffentliches Urtheil abgesctzt werden; sobaldaber dieses Urtheil gefällt ist, kann sich Jeder zum Vollstreckerdesselben aufwerfen. Ein solcher Fürst kann durch das Volkabgesctzt werden, obschon es ihm ewige Treue geschworen hat,im Falle man ihn wegen seiner schlechten Regierung zuvor er-mahnt hat und er sich nicht bessern will. Was aber denjenigenbetrifft, der die höchste Gewalt usurpirt hat und sie tyrannischübt, so darf Jeder aus dem Volke ihn um's Leben bringen,