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erklären und sie damit überziehen könne, in dem Falle, wo dieanderen Könige in diesem Kriege nur als seine Bevollmächtigtenerscheinen würden; er kann demnach dann eine Armee errichtenund dieselbe aus eigener Machtvollkommenheit, aus eigenemRechte marschiren lassen.
5) Alphons Salmeron°): Der Papst hat eine Machtüber die ganze von Christen bewohnte Erde und über die welt-lichen Fürsten, Könige und Obrigkeiten, welche das Gesetz Jesubekennen; denn sie alle find seiner mittelbaren oder indirektenRegierung und Anordnung unterworfen; er kann ihnen in derEigenschaft des Hirten wie seinen Schaafen befehlen, nicht bloßsie bitten und ermahnen (denn dieß kann jeder Andere auch thun),daß sie alle Kräfte ihrer Reiche und alle ihre Macht für dasHeil der Seelen und für die Verbreitung des Evangeliums auf-bieten . . . Wenn fie diesem nicht Nachkommen, so hat er dasRecht, sie als Rebellen zu bestrafen, und wenn sie irgendetwas gegen die Kirche oder die Ehre Christi unternehmen,so kann er sie ihrer Reiche und ihrer Herrschaft entsetzen, ihreStaaten einem anderen Fürsten geben und ihre Unterthanen vondem Eide der Treue entbinden, welchen sie demselben geschworenhaben; damit hierdurch das Wort des Herrn erfüllt werde, wel-ches er durch den Mund des Propheten Jeremias sprach: „Heutehabe ich euch gesetzt über die Völker und Königreiche, um zunehmen, zu entreißen, zu zerstören, zu verderben, zu zerstreuen,aufzubauen und niederzureißen."
6) Andreas Philopater '): Hieraus schließt die ganzeSchule der Theologen und Rechtsgelehrten, und es ist dieß nichtallein gewiß, sondern auch eine Glaubenssache, daß jederchristliche Fürst, der sich vom katholischen Glaubentrennt und auch Andere davon losrcißen will, von diesem Zeit-punkte an aller Macht und aller Würde, nach göttlichemund menschlichem Rechte verlustig gehe, und dieß zwar ohnevorhergängiges Erkcnntniß des geistlichen, d. h. des oberstenRichters; daß demnach alle Unterthanen des Eides der Treue,falls sie ihm denselben als ihrem rechtmäßigen Fürsten ge-
6) Lomment.. bist. evaiiA. et. upostol. I*. II. H. 4. kespon».in edit. Llisab. ^n^!. 1!. n. 157.
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