unter den Christen anordnen, thun und in's Werk richten, waser für das allgemeine Wohl und den übernatürlichen Zweck dien-lich hält.
3) I. Gretzcr *): Was die Macht des Papstes betrifft,womit er die Könige und Fürsten trifft, so würden diese sie we<der als eine ungemäße, noch eine vernunftwidrige finden, wennsie nur mit Sorgfalt und Ruhe untersuchten, was die Pflichtdes obersten Seelenhirten ist, und welche Befehle und Verhei-ßungen Jesus Christus dem Petrus gegeben hat.
4) Johann von Lugo *): Jesus Christus, der die Ver-kündiger seines Wortes sendet, ist der oberste Fürst; seine Ge-sandten können also solche, die das Predigen hindern, beseitigenkraft der in ihrer Sendung liegenden Gewalt . . .
Ein ungläubiger*) Fürst, welcher in seinen Staaten dasPredigen des Evangeliums hindert, ist seinen Unterthanen schäd-lich .. . Die Kirche kann zur Verthcidigung dieser Unterthaneneinschreiten und die ihnen zugcfügten Unbilden abwchrcn, indemsie den Fürsten auf jede Weise nöthigt, das Predigen derGlaubenslehre zu erlauben.
Jeder selbstständige Staat hat das Recht, Gesandte an an-dere Fürsten zu Friedensunterhandlungen abzusenden; werdendiese belästigt oder mißhandelt, so hat der Staat oder der Fürst,welcher sie abordnete, die Bcfugniß, sie zu vcrtheidigen undnöthigen Falls sie auf angemessene Weise zu rächen. Das gleicheRecht hat demnach die Kirche . . . Jeder Fürst, der sich demVerkündigen ihrer Lehre widersctzt, ist in dieser Beziehung einTyrann und die Kirche kann ihn nöthigen, von seinem Verfah-ren abzustehen . . .
Der Papst übt, als höchster Richter, dieses Recht aus, wenner gläubige Fürsten beauftragt, die Verkündiger des Glaubensin den Ländern der Ungläubigen-zu beschützen und diejenigen zuzügeln, welche ihnen widerstehen . . .
Hurtado billigt diese Lehre ... er setzt hinzu, daß derPapst, zugleich ein weltlicher Fürst, den Ungläubigen den Krieg
3) llollecr. opp. VII. c. 7. v. ») Oisp. sclwl. et mor. virt. 6cl.
kliv. 8eci. II. 1. n. ZS ir. 39. 40. 49. so. r) Hierunter waren auch alleKetzer begriffen.