399
schworen hätten, entbunden sind, und daß sie einen solchenMenschen, als einen Abtrünnigen und Ketzer, als einenerklärten Feind des Gemeinwesens, mit bewaffneter Handnicht nur verjagen können, sondern selbst müssen, damit ernicht Andere verderbe und durch Beispiel und Befehl vom wah-ren Glauben abwendig mache.
Und diese gewisse, unbezweifelbare und von den gelehrte-sten Männern (d. h. den Casuisten) aufgestellte Meinungstimmt auf das vollkommenste mit der der apostolischen Lehreüberein.
7) Santarell b): Der Papst kann die nachlässigen Kö-nige ab setzen. So wie Petrus die Macht hatte, die Personen,von welchen ich redete, mit zeitlichen Strafen, selbst mit demTode zu belegen, zur Besserung Anderer und um ein Erempelzu statuiren, so muß man auch glauben, daß die Kirche undihr souverainer Hirt die Macht erhalten haben, diejenigen mitzeitlichen Strafen zu treffen, welche die göttlichen und mensch-lichen Gesetze verletzen.
8) Cornelius a Lapide^): Das hohenpriesterliche Reichder Kirche erscheint vorerst durch die Bischöfe und den Episko-pat; vor Allem aber tritt es durch den Papst und den Pontificathervor, dessen nach allen Richtungen hin ausgcbreitete Oberge-walt das ganze Weltall umfaßt; vermittelst dieser Macht gebie-tet er allen Königen, die deßhalb gleich Bittenden sich vor ihmniederwerfen und ihm ihre Sceptcr zu Füßen legen; diese Machtgibt ihm das Recht, die gegen die Kirche sich auflehnenden Kö-nige ihrer Reiche zu entsetzen, wie das schon oft geschehen ist.
v) Lessius '°): Es kann der Papst, als StellvertreterJesu Christi und als Haupt der Christenheit, wenn er sich dazuveranlaßt findet, mittels unmittelbaren Einschreitens jede Ver-bindlichkeit, welche in Kraft eines Versprechens gegen einenDritten eingegangen ist, annulliren und aufhcben, sollte auchein Eid darauf lasten, und diese Aufhebung ist so gültig, alswenn der, so jene Verbindlichkeit erhielt, sie selbst crthcilt hätte.
s) Oe Iiaeresi, 8cliisiu»te etc. c. 3. 0) Loiniuent. »ct. »post. I.
Petri, c. 8- 10) Oe justiti» et j»re I. 2. cle jui»m. c. 42. 3ul>. 12.
». 64 — 63.