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haben, die zur Erreichung ihres Ziels nothwendig ist. Noth,wendig ist aber für den geistlichen Zweck die Gewalt, sich derweltlichen Dinge zu bedienen und über sie zu verfügen, weil jasonst böse Fürsten ungestraft die Ketzer in Schutz nehmen unddie Religion zu Grunde richten könnten. Also hat die Kirchejene Gewalt."
Daraus folgert er nun weiter:
„Ferner kann jeder Staat, weil er vollkommen sein und sichgenügen muß, einem anderen ihm nicht unterworfenen StaateBefehle ertheilen und ihn zwingen, seine Regierung zu verän-dern, ja, auch seinen Fürsten abzusetzen und einen anderen zuwählen, wenn er sich nicht anders gegen dessen Beleidigungensicher stellen kann. Der geistliche Staat wird das also um soviel mehr dem weltlichen, ihm unterworfenen, befehlen und ihnzwingen können, seine Verwaltung zu ändern, seine Könige ab-zusetzcn, andere zu wählen, wenn er sein geistliches Wohl nichtanders schützen kann."
Aus dem Vordersätze lassen sich füglich alle GewaltschritteLugwig's XlV.^ der französischen Republik und Napoleons recht-fertigen, die alle Nachbarstaaten, wohin ihre Waffen reichten,zwangen, ihre Regierungen zu verändern.
Von der Kirche kommt er nun folgerecht auf die christlichenVölker, denen er nicht nur die Macht, sondern auch die Ver-pflichtung beilegt, ketzerische und ungläubige Könige zu stürzen.„Wenn die Christen, fügt er hinzu, ehemals den Nero, Dio-clctian, Julian und Valens nicht absetzten, so geschah dieß,nicht, weil ihnen das Recht, sondern die Kraft dazu fehlte."Der Meinung sind aber jene Christen und die Kirchenväter niegewesen, weil sie ihnen Sünde und Verbrechen schien.
Achnliche Grundsätze gehen durch das ganze Kapitel.
Mit Bellarmin stimmen eine Menge der frommen Väter,von denen wir hier nur einige anführen wollen.
2) Molina-) lehrt: Deßhalb kann, wenn ein übernatür-licher Zweck cs fordert, der Papst die Könige absetzen und sieihrer Königreiche berauben. Er kann auch in weltlichen Ange-legenheiten ihr Richter sein, ihre Gesetze cafsiren und überhaupt
r) Oe j»-tit. et juic. O I. 1>. 2. ^i»p. 28.