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werde; wo alle zugleich einmüthig des Volkes Wohl, der EdelnWürde, der Bischöfe Frieden, der Religion Wachsthum, desganzen Staates Vortheil, Heil, Ruhm, Ruhe, in angestrengtemStreben, in einstimmiger Berathung abwägen, erforschen, prü-fen? Voll sind die Annalen Galliens von so herrlichen Denk-mälern."") Ja wohl sind sie das; der Jesuit hat der Consti-tuante, der Legislative und dem Convente die glänzendste Lob-rede gehalten.
Im Folgenden spricht Rainold über das Verhältniß derköniglichen Macht zum Staatsvermö'gen, und das Resultat ist:Der König ist nur der Verwalter, Schatzmeister und Oekonomder Domänen und des Schatzes und nicht Besitzer und Eigen-thümcr.") Er muß darüber dem Volke Rechenschaft ablegen;denn: xojniU sslus suxrema lex. Aufwand der Könige durchBauen, Marställe, Gartenanlagen u. s. w. erklärt er nach derBibel für Tyrannei. (Der arme Salomo!)
Den Schluß des ganzen so interessanten Kapitels bildetfolgende Stelle:
„Aus dem, was bisher über den Ursprung und die Gewaltder Könige gesagr ist, folgt, daß die Macht aller christlichen Königebeschränkt sei, und daß sie den einzelnen Gliedern und demganzen Staate in der Weise vorgesetzt sind, daß das Volk ihreMacht erweitern, beschränken, verändern, ja, wenn es die Um-stände fordern, von Grund aus aufheben und eine andere Re-gicrungsform an deren Stelle setzen kann. Dieß Alles habenwir genügend bewiesen durch den Ausspruch der Natur des Völ-kerrechtes, durch die Einrichtungen des Christenthumes, durch dieStaatsklugheit der Reiche, durch die Bestimmungen der Con-cilien, durch die Statuten der Reichsvcrsammlungen, und dieseBeweise werden Kraft genug haben. Folgt aus dem Gesagtenauch, daß die Unterthanen dem König großen Gehorsam schuldigsind, so ist doch eben dadurch auch bewiesen, daß noch größer derGehorsam sei, den die Könige dem Staate und seinen Gesetzenschuldig sind, da der Staat (das Volk) über den Königen
p. 90. Sl. 86.