steht." Daraus folgert er dann, daß der Staat das Rechthabe, sich schlechter Könige zu entledigen und an deren Stattbessere zu wählen, oder auch die Regierungsform ganz zuändern.
So weit Rainold über die Bolkssouverainität.
«) p. 104. 105
steht." Daraus folgert er dann, daß der Staat das Rechthabe, sich schlechter Könige zu entledigen und an deren Stattbessere zu wählen, oder auch die Regierungsform ganz zuändern.
So weit Rainold über die Bolkssouverainität.
«) p. 104. 105