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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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387
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werden durch den freien Willen der Völker, um diese nicht alsKnechte, sondern als Freie zu regieren; daß sie ihr Reich nichtin Besitz nehmen als etwas ihnen ihrer Abkunft wegen immerGebührendes, sondern durch die offene Uebcrgabe der Bischöfe,Edeln und des Volkes; daß sie ihre Schranken haben und ver-pflichtet sind, ihr Volk zur Ehre der Kirche gerecht zu regieren.Daß sie ferner auch nicht einmal so, wenn sie das zuHuran-üum solenne eoneeperint (soll das der Krönungseid der Königeoder der Huldigungseid der Untcrthanen sein?), gleich zum Be-sitze des Reiches kommen, sondern erst das Volk gefragt wird,ob cs diesem Könige, der da verspricht, cs gerecht und christlichregieren zu wollen, Gehorsam versprechen wolle. Hieraus folgtnun, daß die Könige und Völker gegenseitig Verpflichtungenhaben; daß jener nicht schlechterdings, was er will, befehlenkönne, und diese nicht verpflichtet sind, allen Befehlen des Kö-nigs schlechterdings zu gehorchen; daß der König so über Allegesetzt sei, wenn seine Befehle die Gerechtigkeit, die Religionund das allgemeine Beste fördern, und die Untcrthanen ihm sozum Gehorsam verpflichtet seien, insofern er die Verträge, Bünd-nisse, Vereinbarungen und Eidschwüre, wodurch er zu seinerWürde gelangt ist, nicht verletze. Wenn ein König, er sei,welcher er wolle, diese Grundsätze seiner Herrrschaft Übertritt,wenn er ungerecht, unchristlich und bloß nach seinem Gelüsteregiert: wer ist wohl so albern, daß er glaube, das Volk seidann verpflichtet, dem Könige die versprochene Treue zu halten,da der König zuerst die dem Volke gegebene und heilig beschwo-rene Treue verletzt? Aber ganz anders spricht das Völkerrechtund die gemeinschaftliche Vernunft: Vergeblich fordere JemandTreue von dem, dem er sie selbst zu halten sich weigert; undkein Eidschwur verpflichtet mich, Jemandem Etwas zu leisten,wenn von der anderen Seite der Eid nicht gehalten wird, inRücksicht dessen ich den meinigen geschworen habe; und vergebensschreit über gebrochene Treue und Bruch eines Vertrages, derdurch vorhergehenden Meineid und durch Treulosigkeit es zuerstdahin brachte, daß der gegenseitig abgeschlossene Vertrag nichtmehr fest, heilig und unverletzt bleibe. Zwischen Königen undVölkern gilt der Grundsatz des bürgerlichen Rechtes: ,,Jch gebe,daß du gebest; ich verspreche, wenn du hältst; ich bin dein Unter-