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Nation in Deutschland doch kein Wörtchen zu sagen hatte, dadieselbe lediglich das Werk von sieben Churfürsten war. DerJesuit sieht die Geschichte als eine Plunderkammer an, worinLappen zu jeder Flickerei sich befinden, wenn man sie nur her,auszieht.
Der Jesuit ist unerschöpflich in seinem Raisonnement undkann sich nicht sobald davon trennen; unaufhörlich wiederholter,daß die königliche Würde erst vollkommen ertheilt werde durchdie Bischöfe mit der Genehmigung des Klerus und der Stände;")daß in Frankreich keiner ein wahrer König sei, den der gesammtenNation Stimme und Zuwilligung in jenem Acte der Krönung nichtals ihren König zugelasscn und bestätigt habe; daß erbliche Succefsionder nächsten Verwandten der Natur aller freien christlichen Staatengemäß ihre Bekräftigung und Billigung, ihr volles Besitzrecht erst vonder Nation erhalte, der es immer zusteht, wenn der nächsteBlutsverwandte ein Narr oder Verrückter, eine Mißgeburt anGeist und Körper ist, ihn ganz vom Throne auszuschließcn. Wieder Mann nicht durch.die Sponsalien, sondern durch den feier-lichen Act der Einsegnung wirklich Ehegatte wird: nicht anderswird der Erbe Frankreichs der Bräutigam der französischenNation in der heiligen Handlung der Krönung, wo von beidenSeiten die Zustimmung und Einwilligung ausdrücklich gegebenist, aus dem Bräutigam Mann und Gemahl und König; undwer anders regieren will, ist Ehebrecher, nicht Gemahl, Tyrann,nicht König, Gewalträuber, nicht Nachfolger vorzüglich, wenner ein Ketzer ist." ")
Sollte man es glauben, daß ein Mensch, der auf Verstandund Vernunft Anspruch macht, so baar aller Ucberlegung undrichtigen Betrachtung und Würdigung der Dinge ist, daß ernicht einsieht, wie durch die Ausübung solcher Ansichten undGrundsätze kein Staat vor Succcssionskricgen sicher sei? Dennes braucht ja nur der Geistlichkeit, dem Adel oder dem Volkeeinzufallen, den Kronprinzen eines Lasters zu bezüchtigen, oder nurdem Freier um den Staat einen Korb zu geben, um ihn umsein Erbrecht zu bringen. Wenn wir aber fragen: woher habendie Bischöfe jene ungeheure Gewalt, daß erst durch ihre Salbung
») P. 5S. p. 56. -e) x. 58. 59. 63. 64.
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