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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
Entstehung
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383
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schüfen, dem Adel und dem Volke durch freien Wunsch zurRegierung des Staates ausersehcn und an des Vaters Stellegesetzt wird." 2')

„Die eigentliche königliche Macht und Würde wirst erstverliehen durch den feierlichen Act der Krönung durch die Bi-schöfe, nicht aber gebührt sie ihm von Natur und durch Ab-kunft. ») Ganz augenfällig besteht zwischen den christlichenKönigen und Völkern eine Stipulation, ein Uebereinkommenund ein Vertrag, wodurch zuerst der König sich verpflichtet,gerecht und christlich zu regieren, dann die Unterthanen, inrechtmäßigen Dingen zu gehorchen. Durch diese Eide und dieder Köni'gsherrschast angehängten Bedingungen sind die Regie-rungen aller christlichen Völker so den Gesetzen der Gerechtig-keit, Billigkeit, vorzüglich aber denen der Religion und desGlaubens unterworfen, daß, sowie der König ihretwegen vomVolke mit der königlichen Macht bekleidet wird, er auch, fallssie (die Eide und Bedingungen, d. h. der ganze feierliche Act derKrönung) fehlen, er nicht in Wahrheit König genannt werdenmuß, sondern nur dem Namen nach, wie ein Bild aus Erzoder ein Gemälde, was einen Menschen vorstellt, auch wohlMensch heißt."»)

Da braucht also der Bischof nur die Krönung zu verwei-gern, um einen König um den Besitz seiner königlichen Machtzu bringen.

„Es gibt Menschen, fährt er fort, die die königliche Würdean das Blut knüpfen, so daß der dem verstorbenen König zu-nächst Verwandte sofort ohne alle Widerrede, ohne alle Stimm-gebung des christlichen Volkes nothwendig König sei. Aberwelche Rolle spielt das Volk bei der erhabenen Feier der Krö-nungsceremonie? Wenn der Bischof das umstehende Volk,welches das ganze Volk repräsentirt, (welch' eine Lächerlichkeit!)fragt, ob es diesen zu seinem Könige haben wolle, so beweistdieses offenbar, daß, wenn die Blutsverwandtschaft auch vielGewicht hat, das Urtheil und der Wille des Volkes doch mitin die Wagschale kommen; so daß, wenn der, so nach der Ver«

r>) >1. 46. 47. 22) p. 5>. 2Z) p, 50.