378
Gott;" und „wer der Gewalt widerstrebt, der widerstrebtGott." ')
Also nur mittelbar ist die königliche und obrigkeitlicheGewalt göttlichen Rechtes und Ursprunges.
Ja, Rainold will die Verschiedenheit der Regierungsformennicht einmal natürlichen, sondern nur menschlichen Rech-tes sein lassen; sie stammen non a -rat»?-«, 8«ä s xopulorummoridus gui n 60688 arH 8 esusis et reipulrlies« commoüi8 sck-«luoti ali»8 S88llmperunt parenäi et impersnüi 1orins8. Unddieß gilt auch von der königlichen Würde, welche keinen ande-ren Ursprung hat, als die übrigen Gewalten; denn die, so sichKönige wählten, konnten sich auch Consuln oder Herzoge wäh-len. Und hiermit hängt auch die Erbfolge lediglich vom Willendes Volkes ab, wie die römische Geschichte zeigt."*) Dieß, sowiedie verschiedenen Beschränkungen der königlichen Gewalt durchden souverainen Volkswillen erörtert er in Folgendem. °)
„Alles dieses, sagt er, hat bestimmt weder Gott noch dieNatur angeordnct, sondern nur der Wille, die Willkür, dieAnordnung und freie Einsetzung der Völker, entweder gleich zuAnfang, als sie ihre Staaten einrichteten, oder später, als siedieselben verbesserten. ?) Wenn Einige gegen den Willen desVolkes durch Gewalt, durch böse Künste u. s. w. die Herrschaftan sich gerissen, wie Pisistratus, Nearch, Dionysius, Gelo undviele Andere, so haben die Philosophen und Gesetzgeber solcheimmer als grausame Tyrannen und Gcwalträuber verabscheutund verdammt und durch Vorgesetzte Ehren und Belohnun-gen jeden Bürger aufgefordert, sie zu ermorden. °) Mögenwir nun nach dem ersten Ursprünge der Herrschaft forschen, oderdie verschiedenen legitimen Rcgierungsformen betrachten, so mußman immer auf das Ansehen der Gesammtheit und des Vol-kes, als auf ihre wahre und eigentliche Quelle, zurückkom-mcn." °)
Wie Mariana behauptet er ebenfalls, daß ein Volk sichseiner Souverainität nie ganz entäußert, sondern sie nnr bedin-gungsweise abtritt, um sie sofort wieder aufzunehmen und zu
«) ?. 8. -) lO. 0) p. 11 — 16. 7) s>. 16.
18.
8) s>. 17.