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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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Im achten Kapitel wirst er die wichtige Frage auf: Wes-sen Gewalt ist größer, die des Volkes, oder des Kö-nigs ?

„Nach meiner Meinung, sagt er, hat die Königsgcwalt,wenn sie legitim ist, ihren Ursprung von den Bürgern; dennmit ihrer Bewilligung haben die Könige aller Staaten ihrenThron bestiegen. Daher werden sie die königliche Gewalt auchdurch Gesetze und Bestimmungen einschränken, damit sie sichnicht zu sehr erhebe, zum Schaden der Unterthanen ausschweifeund in Tyrannei entarte. Das haben unter andern die Arra-gonier gethan, indem sie es sich als ein Recht beilegten, nachvorhergcgangener Vereinbarung zum Schutze der Gesetze und derFreiheit, ohne Wissen des Königs ungestraft Versammlungen zuhalten." Dasselbe Recht nahmen die Franzosen zur Zeit derRevolution in Anspruch und übten cs auf die verderblichste Weiseaus. Auch in der Iulirevolution tauchte es wiederum auf undbegann für die Ruhe des Staates gefährlich zu werden, bis derKönig die Kammern bewog, das verdienstliche Gesetz gegen dieAssociationen zu erlassen, welches dem Unfug steuerte.

„In Staaten also, wie in Arragonien, und die ihm ähn-lich sind, steht das Ansehen des Staates unbezweifeltüber dem des Königs; denn sonst könnte das Volk ja dieMacht der Könige nicht zügeln und sich ihrem Willen nicht wi-dcrsetzen. Es fragt sich also, was in Betreff anderer Staaten,wo die Macht des Volkes geringer, die des Königs größer ist,zu halten sei. Die Meisten geben zu, daß der König das Hauptund der Lenker des Staats sei, in Führung der Dinge dasgrößte und höchste Ansehen habe, gelte es einen Krieg zu füh-ren, oder Gesetze zu geben, und sie zweifeln nicht, daß die Herr-schergewalt des Einzigen größer sei, als die der Völker. Dochbehaupten sie auch, daß, wenn das ganze Volk, oder seine Ab-geordneten, die Ersten aus allen Ständen sich versammeln undeinstimmig ihren Willen erklären, der König nicht mehr dieGewalt zu befehlen habe. Wenn sie ihm Widerstandleisten, so wird man vielmehr ihrem Ausspruche, alsdem Willen des Königs beitretcn. Dieß gilt, wenn die

">) c. 8. p. 69. 70.

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