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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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330
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1) Was geschieht, wenn der Bischof vor der Weihe durcheinen Herold feierlich versichert, er wolle die, so irregulär seien,oder keinen gültigen Titel haben, nicht weihen? Antwort: Lugobehauptet, daß sie nicht geweihet bleiben, wenn der Bischofwirklich jene Intention gehabt hat. Jedoch erinnert er, daß einesolche Protestation wohl nur, um abzuschrecken, geschehe. Prä-positus aber hebt jeden Scrupel; denn jene Protcstation seinur auszudchnen auf jene Irregulären und Unzulässigen, welcheder Bischof als solche erkannt habe, nicht aber auf die, so ernicht kenne. ^)

2) Das Concil von Trient befiehlt, daß Jeder, der dieWeihen empfängt, zuvor die Firmung erhalten habe, und zwarunter einer Todsünde. Danach entscheidet sich also Tolctusfür jene Verpflichtung, unter Strafe einer Todsünde und Irre-gularität. Aber wahre llootores (Kraves et pH) legen den Be-fehl des Concils nur als einen Rath der Bischöfe aus, Ungc-sirmtc nicht zu zu weihen. Daraus folgert nun Escobar, daßsowohl der Beichtende, als der Zuweihende nur läßlich sündigen,wenn Jener diesem die Weihen vor der Firmung crthcilt.

3) Nach allgemeiner Meinung und der Praxis der Kirchegehört zur Wesenheit der Priesterweihe: Uebcrreichung eines Kel-ches mit Wein und einer Patene mit der Hostie und Auflegungder Hände durch den Bischof. Auch Bellarmin hält Beidesfür wesentlich, jenes, weil cs die Gewalt, den Leib des Herrnzu weihen, dieses die Gewalt, zu absolviren, verleihe. AberValentin hält bloß die Ueberreichung des Kelches für wesentlich,die Händeauflegung aber nur für ein Sacramentale, welchesnur des Kirchcngebotes wegen beizufügen sei. Diese Lehreist geradezu gegen die Bibel.

4) Nach Coninch genügt ebenfalls beim Subdiakonate dieUebcrreichung eines leeren Kelches, der nach Hcnriquez nicht ein-mal geweiht zu sein braucht; die Ueberreichung des Epistcln-buches ist Nebensache.'^)

5) Um geweiht werden zu können, braucht man eben keinLatein zu verstehen, wenn man sich nicht der Seelsorge, sondern

?.sco>>. 't'i. VIII. ic.x, g. c. 4. n. 3t. s>. 854. Will. u. Z2.45) ibi,!. 43 p. 836. «) ibiN. u. 44.