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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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wirksamer durch das Meßopfer zu Hülfe kommen. Wenn aberendlich die Heiligen wirklich von ihren Verdiensten einen Thcilin die Waagschale des göttlichen Erbarmens zum Frommen derabgeschiedenen Seelen legen können, so mögen sic dieses füg-licher am Throne des Ewigen thun, den sie schauen, als daßsie diesen Schatz auf Erden in die Schatzkammer des Papstesnicderlcgen, der ihn lange, lange Zeit nur mit einem goldenenSchlüssel öffnete. Ganz wahr und treffend ist Luthers Wort:Wenn der Papst den Schlüssel zu dem Schatze hat, womit erdie armen Seelen aus den Qualen des Fegfeuers erretten kann:warum übt er dann dieses Werk der Liebe nicht, und warumläßt er sich den Ablaß bezahlen, so daß Arme weder für ihre,noch ihrer Theuren Seelen die ersehnte Befreiung erlangenkönnen?

Nachdem wir freimüthig diese unsere Ansicht über den Ablaßvorausgeschickt haben, wollen wir die Lehre der Casuisten überdenselben vorlegen, welche ebenso verderbt und unsinnig ist, alsihre übrige Moral.

1) Nach Escobar kann der Papst für jedes auch noch sogeringe gute Werk, z. B. für ein kater oder Ave einen gül-tigen vollkommenen Ablaß crthcilcn. Denn die Ablässe wärenja ganz umsonst, wenn zu ihrer Erlangung ein gleichwichtigesWerk erfordert würde. Ja, er kann ohne allen Grund einengültigen Ablaß geben. Nack Sa.

2) Wer einen Ablaß für sich gewinnen will, muß imStande der Gnade sein. Wenn daher in der Ablaßbulle einevorhergehende Beichte vorgeschrieben wird, so muß der, so inschweren Sünden ist, sie ablegcn; ist sie aber nicht vorgeschrie-be», so ist die Erweckung der Reue hinreichend, den Ablaß zugewinnen. ")

3) Jemand hat zur Zeit eines Jubiläums seine Sündengebeichtet, ist aber nachher wieder in eine schwere Sünde gefal-len, ehe er die zur Gewinnung des Ablasses vorgeschriebenenWerke vollendet hat; muß er, um den Ablaß zu gewinnen, vonneuem beichten? Keinesweges, weil er die vom Jubiläum an-

r) Lscod. c. 4. n. 22. ß. 809. r) ibicl. c. 8. n. 52. p. 815. 4) ibicl.c. 5. ». 24. 25 x. 810.