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gewiesene Bedingung (nämlich die Beichte) schon erfüllt hat.Daher braucht er am Schluffe über die seit der Beichte began,gcne schwere Sünde nur Reue zu erwecken.
4) Muß ein Lebender, der einen Ablaß gewinnen will, dieganze Zeit hindurch, worin er die ihm vorgeschricbenen gutenWerke verrichtet, im Stande der Gnade sein? Nein, es genügt,dann im Stande der Gnade zu sein, wenn er das letzte dieserWerke verrichtet, in dem Augenblicke, wo er sagen kann: Jetzthabe ich alle Requisiten erfüllt. Grund ist, weil die Wirkungdes Ablasses erfolgt durch die Genugthuung Christi und derHeiligen; die aufcrlcgten Werke aber nur als eine Bedingungerfordert werden, weßwegcn es keinen Unterschied macht, ob sieim Stande der Gnade verrichtet werden. Nach Granada.
5) Muß Jemand, der einen Ablaß für einen Verstorbenengewinnen will, im Stande der Gnade sein? Antwort: Keincs-wcges; es ist genug, daß die Seele, welcher der Ablaß zu Gutekommen soll, im Stande der Gnade sei, und die Kirche, inderen Namen jenes Werk verrichtet wird, weßwcgen der Papstdie Genugthuung Christi und der Heiligen ansthcilt. NachPräpositus. ') Grund ist: Obwohl nämlich Jemand, dervon einer schweren Sünoe gefesselt wird, durch seine Werke we-der für sich, noch für Andere genugthun kann, so kann er dochfür einen Verstorbenen einen Ablaß gewinnen, wenn er dasvorgcschriebene Werk thut; weil es ja dann nicht heißt, daß ergcnugkhuc, sondern nur, daß er das Werk verrichte, vermögewelches der Papst dem Verstorbenen den Ablaß zuwendet, näm-lich die Verdienste Christi und der Heiligen. Das ist in derThat ein merkwürdiger Hergang. Auch Busenbaum ent-scheidet so.
6) Wenn die zur Gewinnung eines Ablasses vorgcschriebe-nen Werke, die an und für sich gut sind, durch Umstände leichtoder schwcrsündlich böse werden, reichen sie hin, den Ablaß zugewinnen? Nach Granada allerdings, weil die göttlichenund menschlichen Gebote erfüllt werden durch an und für sich
gute Werke, obschon diese bei dem Einzeln sündlich werden.
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s) klscol». n. 26. 0) ibi-I. c. 8. n. 58. p. 8>6. 8»sen6. p. 762. n. 9.
?) ikill. n. 57. 8) idirl. c 7. n. 45. 813. 814 NunenU. s>. 762. o. 10.
») idicl. c. 8. n. 59. x. 816.
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