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11) Lugo sagt: Die Buße muß heilsam sein und ange-messen, d. h, man muß dabei zuerst ans das geistliche Wohldes Sünders sehen, damit ihm keine Schlingen gelegt werdenund er nicht in Gefahr komme, neue Sünden zu begehen. Da-her wird vorzüglich die heutige Praxis entschuldigt, welcheden Sündern für ganz schwere Vergehungen leichte Bußen auf-erlegt; denn dicß geschieht oft wegen der geistlichen Schwächeder Sünder, die sich über schwere Bußen ärgern, oder die Beichteverabscheuen oder zu untüchtigen Beichtvätern gehen würden, dienicht verstehen, sie zu curircn.") (Wahrlich, das verstanden dieJesuiten am allerbesten.)
12) Man kann für schwere Vergehen auch eine rein innereBuße auflegen, z. B. daß der Sünder sich oft an die Höllcn-strafen erinnere u. s. w. ")
13) Auch kann man dem Beichtenden auflegen, für die ar.men Seelen im Fcgfeuer zu beten. ") (Hätt' es aber für sichnöthiger.)
14) Der Beichtvater kann dem Beichtenden auch zur Bußeauflegen, nicht zu communiciren. Nach Ferdinand von Sa-lazar, ") Lugo, Diana, Avcrsa. ")
Eine andere wichtige Frage ist: ob der Beichtende auch ver-pflichtet sei, die Buße anzunehmcn und die angenommene zuverrichten.
15) Nach Navarra, Cajetan und Sylvins ist derSünder nicht schwer verpflichtet, die ihm aufgelegte Buße an-zunehmen und zu erfüllen. Eine Ansicht, sagt Busenbaum,die wenigstens dazu dienen wird, daß man Keinen unabsolvirtentlasse, wenn er nur irgend eine, auch die leichteste Buße an-nehmen will, wie Diana, Sotus und Reginald bemerken.")
16) Die Buße verpflichtet nach Busenbaum zwar im All-gemeinen unter einer schweren Sünde, aber nur unter einer läß-lichen in folgenden Fällen:
n. Wenn sie nur für läßliche Sünden aufgelegt wird. NachLaymann, Suarez, Diana.
12) n. 12. ,1. 407. 12) illicl. §. 4. n. 13. p. 409- ") Ml-I.
n. 10. IS) Holl. 183. l>- 795. -0) Nuseiid. p. 753. n. 7. 17) il>kl.P. 753. rcs>>.