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Solche Stellen hat man oft aus den Kasuisten angeführt,um zu beweisen, wie redlich und fromm sie es meinten; um zubeweisen, daß man sie jämmerlich verdreht und verläumdet habe.Aber möchte man auch zu Filliuccius vorhergehender Stelledie folgende anführen, die einen Kommentar jener enthält. Siefolgt unmittelbar darauf. ")
1V) Wenn der Beichtende durch die Art, sich anzuklagen,Zeichen der Reue von sich gibt, wenn er sich gut beträgt, sichernstlich anklagt, so kann sich der Beichtvater dabei hinreichendberuhigen. Wenn aber jene Zeichen der Reue fehlen, so mußder Beichtvater fragen, ob er die Sünde von ganzem Herzenverabscheue, und wenn er ja sagt, so kann und muß erihm glauben. Dasselbe gilt auch vom Vorsatze. Jetzt erst istman im Stande, zu bcurthcilen, wie es der Jesuit mit dervorigen Stelle eigentlich gehalten wissen wollte.
11) Wir haben schon oben gesehen, daß Bauny nachSanchez lehrt: man brauche den Umstand, daß man oft ineine Sünde zurückfällt, nicht zu beichten, und der Beichtvatersei gar nicht berechtigt, Fragen darüber anzustellen. Er wendetdiese Meinung aucb auf die Absolution mit dem größten Glückean. Wenn Jemand, der häufig in dieselbe Sünde zurückfällt,ohne irgend eine Hoffnung zu geben, sich zu bessern,zum Beichtvater kommt und ihm versichert, daß ihm nicht nurdie begangenen Sünden leid sind, sondern daß er auch den be-sten Vorsatz für die Zukunft habe, so muß ihm der Beichtvaterdieses jedesmal auf's Wort glauben; wiewohl er mit Grundvermuthet, daß dieses mehr ein Versprechen der Lippen, als desHerzens sei. Und wenn gleich ein solcher Mensch nachher nochzügelloser und lasterhafter sich in den Wirbel derselben Sündenstürzt, so kann der Beichtvater, meines Erachtens, ihn dochabsolviren. ")
12) Um durch einen solchen Zwang, oder durch die Gestat-tung solcher Maximen nun den Beichtvater nicht zu belästigenund um ihn zu beruhigen, füg? Filliuccius nach Sanchezfolgende Erklärung hinzu, welche die kasuistische Abnormität als
10 ) I<3IIiuc. n. 355. aus Luarer. ksrt. III. lom. IV. clis^. 32.rcct. 2. n. 2. 11) kauriv. 8umma pccc-itvr. c. 46. p. 1090. 1091. 1092.