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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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302
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gesetzliche Lehre und probabilistische Consequenz hinstellcn soll.Es ist nicht nothwendig, sagt er, daß der Beichtvater sich über-rede oder nur probabel überzeugt sei, der Sünder werde sich inZukunft der Sünde enthalten; cs genügt, zu glauben, daß derBeichtende im Augenblicke der Absolution jenen sogenannten all-gemeinen Borsatz habe, wenn gleich zu vermuthen ist, daß erihn bald wieder brechen werde. So alle Auctoren. ")

13) Nach dieser Ansicht resolvirt nun Bauny folgendenFall: Es fragt sich, ob der Beichtvater einem Jünglinge, derschwere Sünden zur Beichte bringt, vorzüglich orebrss xvllu-tiones, taotus impu«iico8, kornioationes , die Absolution totre«ertheilen müsse? Antwort: Durchaus, wenn er recht-schaffene Reue über sein vergangenes Leben hat und seine Lustzu zügeln sich vorgenommen hat. Ob es aber zuweilen nützlichsei, die Absolution zu verschieben, darüber sind die Doctorennicht einig. Man müsse sie verschieben, behaupten Azor, Lo-pez, Lay mann. Nach meiner Ansicht soll man die Sachedem Urtheile des Beichtvaters überlassen, der es einrichten mag,wie es ihm für die Ehre Gottes und das Seelenheil des Beich-tenden zuträglich erscheint; und wenn dieser irgend eine Müheund Anstrengung auf die Besserung seines .-vergangenen Le-bens verwandt und wahre Reue über seine Sünde hat,so soll man ihn gleich absolviren und nicht auf die Zukunftverweisen. Wie aber, wenn er, oft ermahnt, sich nicht bessert?Wenn er nicht einmal verspricht, besser zu werden? Wenn ersich gar keine Mühe gegeben hat, sein Gemüth zu reinigen unddie Gewohnheit der Sünde zu tilgen? Ledesma und Lopezhaben gesagt, dann sei er der Absolution unwürdig. Aber diewahre Meinung, an die man sich in der Praxis zu halten hat,ist diese, daß man ihm auch dann die Absolution nicht ver-weigern dürfe, wenn er nur die nothwendige Reue hat und zurBeichte den Vorsatz, sich zu bessern (der nur momentan zu seinbraucht) mitbringt. Und hierüber kann der Priester, soweit esMenschen möglich, durch Zeichen, durch Miene und Stimme desBeichtenden bald in's Klare kommen. So Sanchez.")

12 ) kitliucciu» I. c. 13) ÜLunx l'Iieol, lüorrl. ?. I. 1>. 4. <lo yve-nit. 15. p. 96. (95 )