leichter, mit weniger Gefahr oder Jncommodität gelastet werdenkann. °)
7) Der Beichtvater ist ferner verpflichtet, seine eigene pro-bablere Meinung gegen die weniger probable des Beichtendenfahren zu taffen. Ja, er begeht eine Todsünde, wenn er denBeichtenden, der nach einer probablen Meinung gehandelt, nichtvon einer dadurch begangenen Todsünde absolviren will, weiler ihn dadurch zwingt, einen andern Beichtvater zu suchen, dermit ihm übercinstimmt. Endlich, wenn auch der Beichtvatereinsieht, daß der Beichtende nach einer ganz falschen Meinunggehandelt und dadurch gesündigt hat, so ist er verpflichtet, sichdieser Meinung zu accommodiren, wenn sie von einem odermehreren äoetoribu8 Krsvibus et PÜ8 für probabel erklärt ist.')
8) Bei Zweifeln im Beichtstühle, z. B. ob etwas schwereSünde sei, ob der Beichtvater die Absolution geben muffe, ver-werfen die Jesuiten die Regel: in «lubiis xars tutior eli§en6s,t>nd stellen dafür auf als Rechtsregel: in änbiis weiior est oon-«Utio possiüentis.
Wenn man alle diese Grundsätze auf den Beichtstuhl an-wendet, dann kann man ermessen, welche Fluth sittlichen Ver-derbens aus denselben hcrvorströ'men mußte. Denn es ist imganzen Gebiete der Sünden leicht, für jede irgend eine probableMeinung eines äoetor Ki-avis zu finden, die sie entsündigtund dem Beichtvater die Verpflichtung der Absolution, sogarunter einer Todsünde aufbürdet. Möge darüber Folgendes ent-scheiden.
9) Filliuccius, ein Fuchs in der Kulte gleich Reineke,sagt mit ganz frommer Miene: Der Beichtvater muß den Ge-müthszustand des Beichtenden erforschen; eines Theils, weil erdas Sacramcnt Unwürdigen nicht austheilen darf; denn er mußein treuer Spender sein und das Heilige nicht den Hunden vor-werfen; anderes Theils, weil er Richter ist und die Pflicht hat,gerecht zu urtheilen, indem er die Würdigen löset, die Unwür-digen bindet; endlich, weil er nicht lossprechen darf, welche Chri-stus verdammt; dieser verdammt aber die Unwürdigen.
0) L-co!,. Mii-c. kx. 3. c. 6. n. 24. ,i. 27. ?) il-iä. n. 27- P. 288.) -Mö. 35. 37. i'. 29. 30. S) b'illiuo. 3?. >. 7. o. 354.