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welches der Beichtvater über den Zustand des Sünders fället;aber die Jesuiten »erstatten dem Priester gar kein solches Urthcil,oder erlauben ihm doch nicht, cs auszusprcchen; sie zwingen ihnvielmehr, nvlens volens zu absolviren, und umschlingen die pric-stcrliche Nichtergewalt im Beichtstühle so mit den Banden undFesseln der Casuistik, daß dieselbe sich nicht rühren kann. Sowird die Absolution eine große Lüge und eine furchtbare Satyreauf das heilige Sacrament; der Sünder geht aus dem Beicht-stühle nicht gerciniget von seiner Schuld, sondern mit neuemFluche beladen, weil er Gottesraub begangen am Heiligthume,verführt und verleitet vom Dämon Probabilismus, den die Je-suiten zum Beichtvater gemacht haben. Er tritt heraus im ar-gen Selbstbetrugs, nicht gebessert, geläutert, sondern in falscherSicherheit, in trügerischem Wahne, ohne irgend einen Trost,ohne Gnadengefühle, und vielleicht nur mit dem unseligen Tröste,jetzt wieder kühn darauf lossündigen zu können, da ja der Bornjesuitischer Nächstenliebe unerschöpflich ist. Das hat die Casuistikaus dem Sacramcnte gemacht, aus der stärkenden Arznei isttödtliches Gift geworden, welches den innersten Keim des sitt-lichen Lebens zerfrißt, ohne daß die armen Betrogenen es fühlen,oder auch nur ahnen.
Jetzt die Beweise für unsere Behauptungen. Es ist unsaus Mangel an Raum unmöglich, die casuistische Lehre von derAbsolution erschöpfend darzustcllen; der Stoff, d. h. die Summeder irrigen, unchristlichen, unkirchlichen und verderbten casuisti-schen Meinungen über diesen Gegenstand ist zu groß. Daherbegnügen wir uns, die schlagendsten Stellen als Belege unsererobigen Ansicht herzusetzen.
1) Es ist Regel, daß der Beichtvater dem Beichtenden vorder Absolution mancherlei Ermahnungen, Warnungen, Beleh-rppgen und Aufklärungen zu geben hat, um ihn auf bessernWeg, zu richtigerer Einsicht des Guten und Bösen und seinesGewissenszustandes zu bringen. Hierüber sagt Tamburin: Wennder Beichtende in schuldloser Unwissenheit ist über irgend eineThat, ein Recht, mag es göttliches oder menschliches sein —dann sündigt er nicht schwer, wenn er gegen selbes handelt —und derselbe dem Beichtvater darüber gar keine Fragen vorlegt,so muß dieser wohl distinguiren. Denn wenn der Beichtvater