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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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nicht sacrilegisch, und cs braucht nicht in der Beichte angegebenzu werden, daß sie an einem heiligen Orte geschehen sind.")

25) Ein Priester, der, während er das Hochwürdigste trägt,Jemand verläumdet oder bestiehlt, begeht.dadurch keine besondereSünde und braucht den Umstand nicht zu beichten. "9

26) Ein Verlobter, der mit einer Anderen sündigt, brauchtden Umstand, daß er verlobt ist, in der Beichte nicht aufzu-dcckcn. Nach Basilius Pontius.")

27) Escobar wirft die Frage auf: Muß man beim Jn-ccst die Grade der Verwandtschaft in der Beichte angeben?Antwort: Probabel muß man es. Aber Hurtado lehrt pro-babel, daß Jncest in demselben Grade und in derselben Linieganz ein und derselben Art sei, wiewohl feindlicher, je näher derGrad dem Stamme ist. Daher ist es genug, zu beichten: Ichhabe mit einer Verwandten in grader Linie gesündigt. Caje-tan aber behauptet, daß auch Jncest in verschiedener Linie (An-gehörige im Gegensätze zu Blutsverwandten) nicht unterschiedensei; daher genüge es, zu beichten: ich habe einen Jncest be-gangen. ")

28) Auch Tamburin behandelt diesen Punkt und läßt sichfolgender Weise vernehmen: Zuerst behaupte ich, daß wederBlutsverwandtschaft von Angehörigkeit, noch ein Grad vomandern verschieden sei. Wenn es nun auch eine schwerere Sündeist, gegen den ersten Grad zu sündigen, als gegen einen niedrigem,z. B. Jncest der Mutter mit dem Sohne feindlicher, als einanderer: so glaube ich doch, daß man den Grad des Jncests inder Beichte nicht nothwendig anzugeben brauche, weil der Graddie Species nicht verändert. Nach Filliuccius, Sotus.")

29) Ebenso wenig macht cs einen Unterschied, ob ich meineAeltern oder einen andern Verwandten beleidigt habe, und es istgenug, in der Beichte zu sagen: Ich habe Angehörige beleidigt. °°)Es ist also dieselbe Sünde, seinen Vater oder seinen Vetter zuschlagen. Welche Menschen!

LSi l'-imb. ibicl. II. 37. p. 208. 209. SV) il)i3. n. 42. p. 212. S7) iliili.n. 46. p. 214. SS) Lscob. a. 47. si. 13. sg) l'ambur. H. 7. n. 48.x. 217-219- W) p. 219- 220-