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Gewohnheit geschehe» sei. Dasselbe gilt von der eingewurzeltenGewohnheit, zu huren und zu Gotteslästerungen. Nach Sua.rez, Vasquez, Reginald und Bonarscius bei Diana.'")
1V) Tamburin fügt weiter unten hinzu: Sünden, ohneAufmerksamkeit (insllrertk-ntvr) begangen, sind nicht einmal ma-teriell, oder objcctiv böse, folglich ist auch die Handlung der-selben, ja, ihre Gewohnheit nicht einmal Sünde und man brauchtsie gar nicht zu beichten. Dafür gilt z. B. Schmähung einesAndern in der Trunkenheit (aus gleichem Grunde wohl auchMord und Unzucht, wie wir oben sahen). Denn weil sie vonEinem, der seiner Vernunft nicht mächtig ist, ausgegangen, soist sie nicht einmal materiell sündig. Lugo. Dasselbe gilt vondem Eidschwure, der Gotteslästerung (warum nicht auch vomTodschlag und der Unzucht?)")
11) Eine Frau hat ihren Mann ermordet, um ihren Buhlenzu heirathen, und nachher hat sie mit ihm gehurt: muß sie diesenUmstand in der Beichte aufdecken? Antwort: Ich halte es mitLessius, der nein sagt.")
12) Jemand hat einem Andern Gift gegeben, muß er auchden dadurch erfolgten Tod in der Beichte angeben? Antwort:Er braucht nur zu beichten, er habe Jemandem Gift gegeben.")
13) Nach der Lehre der Kirche ist Blutvergießen in einemGottcshause ein Sacrilegium. Nun schlägt Jemand einen Andernin einer Kirche todt, ohne daß Blut dabei fließt: muß er sichdes Sacrilegiums anklagen? Antwort: Nein, weil das kirchlicheGesetz nur des Menschenmvrdes mit Blutvergießen erwähnt.Tamburin.")
14) Ein Verchlichter, der sich in Gedanken unzüchtig miteiner Andern ergötzt, braucht in der Beichte nicht anzugeben,daß er vcrehlicht sei. Nach Vasquez. Grund, weil es garnicht gehörig erwiesen ist, daß ein Verchlichter seinerGattin auch im Gemüthe treu zu sein braucht. SoTaniburin.")
4") l.-linbur. c. 3. §. 3. n. 2l. 22. p. 156. 41) n. 25. p. 158. 159.
42) Lscob. n. 48. p. 14. 4Z) ü,i3. gZ. 17 , 'I'ambur, c. 6. §. 1.n. 4 . p- 175. 176. «s) c. 7. §. 1. n. 4. p. »86. 187.