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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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Antwort: Es gibt hier zwei Meinungen, deren crstere vonder Verpflichtung sreisprechen könnte, und zwar aus kräftigenGründen. Der Hauptgrund ist dieser, weil in diesem Falle pos-sessio melior est pro poenitente. (Das ist aber gar nicht derFall, weil der negative Zweifel nach Tamburins Erklärungja jeden probabeln Grund ausschließt. Meinte der Jesuit cschristlich und ehrlich, wand er sich nicht wie eine Schlange, umdem Gebote des Rechts und der Stimme des mahnenden Ge-wissens zu entgehen, so mußte er resolviren: ich muß die Sündebeichten; weil, aus Sorge für das Seelenheil, in üubiis parstutior est eliZenllg.) Denn der peoeator «lubius muß nichtverurtheilt, muß nicht gezwungen werden, daß der Urtheilsspruch,der ihn bestimmt zur Beichte verpflichtet, über ihn ergehe; nichtgezwungen werden, daß er eine solche Last, wie sie die Beichtefür einen gebrechlichen Menschen ist (welch' unwürdige, unkatho-lische Ansicht!) für ein zweifelhaftes Vergehen (was abergar nicht zweifelhaft ist) auf sich lade. Diese Meinung begün-stigt Henriquez, und ganz neuerdings hat sie Januarius auf-gefaßt."

„Die zweite Meinung, die einen solchen Sünder bei der-artigem Zweifel zur Beichte verpflichtet, ist die gemeinschaftlicheder Kirchenlehrer. Laymann, nachdem er die crstere für pro-babel erklärt hat, (das genügt doch wohl) sagt: er wolle Nichtsdarüber entscheiden; Präpositus lehrt ebenfalls, sie sei specu-lativ probabel, aber nicht in die Praxis aufzunehmen; Dianaerklärt sich streng für die zweite, welche auch Lugo für die all-gemeine Praxis der Kirche ausgibt, da Christus der Herr befoh-len hat, daß die Gläubigen auch zweifelhafte Sünden (gewißsolche nogstivL üubio, eine Distinction, die Jesus gewiß nichtkannte, da er kein Casuist war) beichten sollen."

„Bei dieser großen Schwierigkeit sage ich zuerst, daß dieerste Meinung jzuweilen in Ansehung des Subjects nicht nurprobabel, sondern ganz sicher sei, nämlich für skrupulöse Gewis-sen.AZwcitcns, in Ansehung des Objects, behaupte ich absolut,daß man in der Praxis der zweiten Meinung folgen müsse-Ob übrigens nicht auch die erste in der Praxis zu Ehren kom-men könne, wage ich nicht zu entscheiden, da cs so große Doc-torcn nicht gewagt haben. Jedoch (8sepe promeute üoo kort