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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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über die zweifelhaften Sünden, wiefern sie nämlich gebeich-tet werden müssen. Unser Führer sei besonders Tamburin.

!>) Es gibt, sagt er, zweierlei Zweifel, einen positivenund einen negativen. Jener findet statt, wenn Jemand einigeGründe oder probable Motive hat, zu glauben, daß er eineSünde begangen, und wieder ähnliche andere, daß er sie nichtbegangen habe. Das, was wir einen positiven Zweifel nennen,heißt nur uneigentlich so, denn in der That heißt und ist cs einprobables Urtheil. Ein negativer Zweifel findet statt, wennJemand keine Gründe und Motive, wenigstens keine probablehat, zu glauben, er habe nicht gesündiget. Dieß vorausge-schickt, so ist gewiß, daß derjenige, welcher über seine Sündenpositiv im Zweifel ist, d. h. welcher probable Gründe hat, daßer nicht schwer gesündigt habe, und ähnliche, ja, noch probablere,daß er schwer gesündigt habe, nicht verbunden sei, eine solcheSünde zu beichten. Grund ist, weil er sich entscheidet nacheinem probablen Urtheile, welches hinreicht, daß Jemand inSachen der Moral nach der rechten Regel vernünftig handelt,auch mit Hintansetzung des probableren Urtheiles. Nach Sua-rez, Sanchez, Sylvius und Andern. ")

Iv) Wer probabel, ja auch sicher weiß, er habe schwergesündigt, jedoch probable Gründe hat, er habe diese Sündenicht gebeichtet, aber auch probable, er habe sie gebeichtet, derbraucht sie nicht mehr zu beichten, was auch Einige dagegensagen mögen. ")

II) Die Schwierigkeit, fährt Tamburin fort, liegt imnegativen Zweifel in Betreff einer Todsünde; ob nämlich Je-mand, welcher negativ zweifelt, er habe eine Sünde begangen,oder ob diese eine Todsünde gewesen sei, auch verpflichtet sei,eine solche zweifelhafte Sünde zu beichten. Ich zweifle z. B.,aber ohne irgend einen Grund, der für mich spricht (wie ist dennda ein Zweifel möglich?), ob ich einen Menschen getödtct habe,oder im Falle, daß ich ihn getödtct, zweifle ich, ob es mitder gehörigen Ueberlegung geschehen sei; bin ich schuldig, einensolchen Mord zu beichten? Welch' eine Frage!

16) 'j'umli, I,. II. c. l. §. 3. n. ,3. 9. ,i. 43. 44. iS) „. lO. 45-