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an Festtagen, nicht auch, wenn man in Gefahr kommt, alleSünden zu vergessen. Die Contrition aber genügt immer, wennsic auch in einem noch so geringen Grade da ist. '«) Dasselbesagt von der Attrition noch Durand, Busenbaum, der ander angeführten Stelle den ganzen Gegenstand in ähnlicher Weisebehandelt. Nach ihm braucht die Reue auch keine Dauer zuhaben endlich braucht sie nicht fühlbar (sensibüis) zu sein,sondern nur verständlich (intelleotionio äolor); daher sollen sichScrupulöse nicht ängstigen, als wenn sie ohne Reue zum Sa-kramente gingen, weil sie keine fühlen. ^') Haben doch nachTamburin die Väter Ledesma, Vega, Alamanicus und Ga-nuaca gelehrt, die Reue sei kein wesentlicher, sondern nurein integrirender Theil des Sacraments, ohne welchen die ganzeWesenheit desselben gar wohl bestehe.
In der Lhat, das heißt Einem das Geschäft der Bekehrungleicht machen.
11) Nach der Lehre der Kirche soll die Reue ein ergänzen-der Theil des Bußactes sein, und daher mit dem Sacramente,das eben durch die Neue erst seinen Werth erhält, zusammcnfal-len. Auch diese Vorschrift scheint den mitleidigen Vätern einezu große Last für den Sünder und sie suchen ihm solche womöglich zu erleichtern. Daher sagt Tamburin — und er freutsich, daß er der erste gewesen, der aus sich den sublimen Ge-danken geboren und ihn später bei Andern bestätigt gefundenhabe —: „Der gelehrte Theolog Leander, welcher sich aufHurtado und Candidus bezieht, lehrt unbedingt, cs genügezur Gültigkeit der Beichte jede Reue (auch die in der obigenFormel enthaltene sttritio), die der Beichte auch noch solange vorhergcht; nur muß man, wenn man sie einmal gehabthat, weder direct noch indirect widerrufen. Wer daher, einSünder, im Augenblicke einer Seelcnerleuchtung zu Anfang desJahres glücklicher Weise, ohne an's Weichten zu denken, Reuegefühlt hat, und nun zu Ostern beichten will, der kann nachTamburin's wörtlichem Ausdrucke sich dieser (alten) Reue
IS) Lscob. n. 22—24. I>. 770. 19) Lusend. d.VI. 7>4. c. 1. -lud. 2.».4. i>-728. 2 «) r. c. r. c. u. 1t. p.7Z1. »r) l^mdur. d. I. c.3.
§. 1. n. 2. s>. 20 21) 'dumdur. H. 4. ji. j.9.