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Wahrlich, wenn man zusammenstellt Asyle für Verbrecher,die Galgen und Nad verdienten, und Scheiterhaufen für Ketzer,welche die Verderbtheit des Klerus züchtigten oder dem heiligenVater an der dreifachen Krone oder der Schlüsselgewalt rüttel-ten: welche größere Verzerrung der Vernunft und des Christen-thumes läßt sich denken?
Die Asyle aber müssen um so mehr als eine Absurdität er-scheinen, wenn man sicht, welch eine enorme Ausdehnung ihnenhierarchische Herrschsucht und jesuitisch-kasuistischer Scharfsinngab. Davon hier:
33) Escobar erlaubt den Geistlichen, gegen den weltlichenRichter, der einen Verbrecher aus einer Kirche holen will, Ccn-suren zu gebrauchen, das Volk aufzurufen und die noch nichtgeweihten Geistlichen zu bewaffnen.^')
34) Der weltliche Richter darf nicht verhindern, daß demin eine Kirche geflüchteten Verbrecher alles Nothwcndige zumLebensunterhalte gebracht werde. °°^)
35) Solange der Verbrecher im Asyle sich befindet, darfer von der weltlichen Behörde weder zum Tode, noch zu einerkörperlichen Strafe verurtheilt werden.^)
36) Wenn der Verbrecher, aus dem Asyle gewaltsam ge-zogen, auch erklärt, er wolle in den Händen des weltlichen Ge-richts bleiben, so muß ihn dieses doch in's Asyl zurückliefcrn. °°')
87) Das Verfahren des weltlichen Richters gegen einensolchen dem Asyle entrissenen Verbrecher ist ungültig.^)
Unerträglich aber wird diese Asylerei vollends, wenn manbetrachtet, was die Jesuiten, voll christlichen Erbarmens, Allesunter die Rubrik von Asylen gebracht haben.
38) Für heilige Orte, also auch für Asyle, sind zu achten,jede mit Genehmigung eines Bischofes errichtete Kirche, wennsie auch noch nicht geweiht ist; oder auch jede verunreinigte,mit dem Jnterdict belegte oder zerstörte; nur muß dieß nichtmit Genehmigung des Bischofes, ohne Hoffnung auf Wieder-errichtung geschehen sein.
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