ganzen Erde Kirchen zu bauen. Daher verfallen die, so einesolche Verordnung machen, dem Banne anheim.'^)
Die armen Fürsten und Staaten, die auf solche Weise inihrem eigenen Hause nicht mehr Herren waren. Wenn sie amEnde zur Hierarchie, der Uebermüthigen, sagten: „Ew. Gnadenund Unsere Gnaden können nicht mehr unter einem Dache woh-nen;" welcher Vernünftige und Billige wird es ihnen verargen?
36) Kann ein geistlicher Richter durch Gewohnheit oderVerjährung auch Gerichtsbarkeit über Weltliche erlangen? Na-türlich, sagt Sanchez. Wenn es zweifelhaft ist, wem die Ge-richtsbarkeit gehöre; dann entscheidet der höhere Richter, nämlichder Geistliche."«)
Was möchte der gute Vater wohl geantwortet haben, wenn,was doch auch gar nicht unrecht wäre, die Frage umgekehrt ge-stellt war? Ein donnerndes: Nein.
31) Sponsalien gehören nur vor das geistliche Gericht.
32) Die geistlichen Richter sind saumselig, Geistliche zu be-strafen, können die weltlichen Richter einschrciten? Lay mannsagt nein, weil ein Laie nie einen Nichtuntergcbenen richtenkann. -°°)
Das war die Hierarchie mit ihrem von den Jesuiten po-tenzirten Kastengeiste und Egoismus. Wohl der Menschheit,daß es anders geworden ist.
v. Vom Asyle.
Asyle — sie gingen vom Heidenthume in's Christenthumüber — waren alle christliche Kirchen. Kein Verbrecher, wel-cher in selbe sich flüchtete, war dem Arme der strafenden Ge-rechtigkeit mehr erreichbar; er war ihr entrückt und konnte sichder Ungestraftheit freuen. Die Asyle sind als eine schöne Ideegepriesen worden, ganz würdig des Christenthumes, welches Er-barmen lehrt. Aber eine solche Lobpreisung ist absurd. Mensch-licher Natur, die strauchelt und fällt, aber nicht aus Bosheit,sondern aus Schwäche, die dem menschlichen Geschlechte anklebt,Verzeihung, Erbarmen und Asyle, die sie auch vor dem Gesetzefindet: aber der Verbrecher und Frevler, den die entartete
lo:) Alles bei L-cub. n. 55. s>. 692. 695. IW) L. 56. 129) o. SSrvu) ii. 62.