Druckschrift 
Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
Entstehung
Seite
235
Einzelbild herunterladen
 

2^5

» Ucber die Verpflichtung, die Iloras zu beten.

Die Kirche verpflichtet, wie gesagt, zum Beten der Hoi-asalle Geistlichen, welche die höheren Weihen, vom Subdiakonateeinschließlich, erhalten haben. Auch die Jesuiten scheinen dieseVerpflichtung anzuerkennen; aber sic werfen sie dessenungeachtetgleich über den Haufen.

1) Nachdem Escobar gelehrt hat, daß Dom- und Colle-giat-Kirchen verpflichtet seien, die Horas im Chore zu beten,(wobei er aber doch rcsolvirt, daß die Canonici, welche sich demChore entziehen, nicht schwer sündigen, nur der Präsenzen ver-lustig gehen) fragt er: Welche sind verpflichtet, die Hors8privat (für sich zu Hause) zu beten? Antwort: Jemand kannauf dreifache Weise dazu verpflichtet sein: u) der Weihen wegen,nach Verordnung des canonischen Rechtes; b) wegen Ablegungder Ordensgclübde, eine Verpflichtung durch Gewohnheitsrechtentstanden, nicht für Alle, sondern nur für die, welche zumChore bestimmt sind, dessen Versäumung seiner Natur nachschwere Sünde ist; o) wegen des Besitzes einer Kirchcnpfründe.Jedoch braucht Einer, der mehrere Pfründen besitzt, darum dieTageszeiten nicht mehrmals zu beten. '") So auch Kusen-baum nach Lessius, Bonarscius, Azor. "b)

So klar diese Verpflichtungen sind, so haben die Casuistcndoch, mit gänzlicher Jgnorirung der beiden ersten, den drittenFall benutzt, um daraus eine fast gänzliche Auflösung des Ge-botes zu bewirken. Man höre:

2) Geistliche, welche eine Pfründe besitzen, sind verpflichtetzu den Hari8, wenn sie das Recht haben, ihre Pfründe anzu-tretcn, wenn sic das volle Dominium derselben besitzen und dieEinkünfte beziehen, oder doch bald beziehen werden. Grund,weil die Pfründe ihnen verliehen wird, um des Officiums wil-len. So Lessius, Laymann. "°)

3) Nicht verpflichtet aber sind sie vor der Besitznahme derPfründe, wenn ohne ihre Schuld die Einkünfte nicht cingehenund nicht cingehen werden, weil sie die Pfründe dann nicht

Ilky IHo!>. I. c. Lx. 6. 4. n. 29. s>. 631. 117) n 30. Lösend,d. IV. c. 2. <1. 2. <irl. l. icsg, 1. n. l. 2. resp. 2. Wh idiü, res>>. Z.