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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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brünstigem Gebele verbunden haben, bannt die göttliche Gnadein uns einziehe, als in eine vorbereitete Wohnung. Wo die Seeleauf den Flügeln des Gebetes sich zu Gott erhebt, wo sie oftdiesen herrlichen Weg einschlägt: wie sollte sie nicht, dem Ewi-gen genähert und befreundet, immer mehr wachsen und erglühenin seiner Liebe und daher von sich streifen die Fesseln der Sünde,die den Menschen niederhält im Koche der Erde!

Aber auch das Gebet haben die Jesuiten vielfach mit demGifte der Kasuistik befleckt und es ertödtet; sie haben ihm seineSchwingen geraubt, die Glut desselben gelöscht und es zu einemherzlosen, leeren Ccrcmonicl zwischen Gott und den Menschengemacht. Die Jesuiten betrachten das Gebet nur als eine lästige,genirende Schuldigkeit, der man bloß wegen des Gebotes genugthun müsse. Bon eigener, freiwilliger Erhebung des Herzenszu Gott, von der Läuterung und Veredlung der Menschen durchselbes haben die kalten Menschen Nichts gcahnet. Die ganzeKasuistik ist eine Monstrosität; mußten nicht auch die Gemüthcrder Menschen verkrüppelt sein, deren Gehirn das Ungethüm er-zeugte?

1) Escobar fragt: „Wann ist man zu beten verpflichtet?Antwort: Mir gefällt die Meinung, welche eine dreifache Zeitfeststellt: 1) Wenn man zu den Jahren der Vernunft gekom-men ist; 2) in der Stunde des Todes; 3) das eine oder andereMal im Verlaufe des Lebens, nach demselben Maaßstabe, denich bei der Verpflichtung, Gott zu lieben, angegeben habe."

Diesen Maaßstab wollen wir aber zur Würdigung der Herz-losigkeit des großen Kasuisten hersetzen. Er fragt: Wann ver-pflichtet das Gebot, Gott zu lieben? Antwort: ich beseitige dieAnsicht des Azor, der acht Zeiten angibt, des Sauchez, dernur eine einzige (die Todesstunde) annimmt. Ich folge aberdem Henriquez, der drei Zeiten, dem Gebote zu genügen, fest-stcllt: 1) Wenn man zum Gebrauche der Vernunft kommt; 2)in der Todesstunde; 3) alle fünf Jahre in der mittleren Lebens-zeit. Jedoch füge ich noch aus dem Filliuccius hinzu, daßauch diese Zeit probabel nicht strenge verpflichte, sondern nurnach dem Rathe der Weisen.

iu>) ?,scok. '!>, V. Lx. 4. c, t. ii. 8. 600.