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10) Derselben Meinung sind auch Escobar, Suarez,Granada, der eine solche Verpflichtung schlechterdings läugnet.
Jetzt hat man Armenanstaltcn, die das Betteln überflüssigmachen; aber damals? Die harten Väter!
11) Busen bäum conccntrirt die kasuistische Lehre vomAlmosengeben in einen einzigen Satz: Man muß, sagt er, Kei-nem, und wäre er noch so reich, die Absolution versagen, deralle und jede Armen ohne Almosen von sich weiset. Grund da-von ist: erstens, weil die Doctoren über die Verpflichtung desAlmosengebens ganz zweifelhaft und uneinig sind; dann, weilman wohl kaum einen Reichen finden wird, der nicht wenigstenseinen Scheingrund vorschützen kann, wenn er bekennt, er habekeinen Ucberfluß.
12) Bellarmin sagt: das Almosengeben sei nicht durchdie Gerechtigkeit, sondern nur durch die Liebe geboten.
13) Daß ein Dieb nicht berechtigt sei, von dem Gestohle-nen, wohl aber eine Hure von ihrem Sündenlohne (denn dieserist ein rechtmäßig erworbenes Gut) Almosen zu geben, führenwir nur curiositatis causa aus Escobar an ^°), dem auchBusenbaum mit klaren Worten beistimmt.
Von geistlichen Almosen, oder der christlichen Ermahnungund Besserung.
Der Kürze halber wollen wir über diesen Gegenstand nureinige Casus anführcn: Escobar, Busenbaum und andereVäter haben darüber recht viel Vernünftiges gesagt, aber es istauch Manches untergelaufen, was die casuistischc Verkehrtheitbeurkundet.
I) So fragt z. B. Escobar: Ist es erlaubt, einen An-dern sündigen zu lassen, damit er später mit größerem Erfolgegebessert werde? Antwort: Pa laus behauptet cs nach Sau-ch ez, weil man nicht sowohl eine Sünde zuläßt, als verhindert,daß der Nächste vom Falle aufsteht, damit er sich später um soeifriger erhebe. (Welch' eine Distinction!) Ich (Escobar)läugne es mit Anderen, weil ich jc»e nicht zulassende Zu-
^8) Lusenb. I. c. p. 91. a. 3. W) Dscoli. n. 96. p. 617. 90) n. 53.x. 609. 9i) Luzenb. I. c. p. 92. n. 1.