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in Noth und Elend versunkenen Brüder, und legt so den Rei-chen die Verpflichtung auf, den Armen und Dürftigen von demUcberflufse, womit der Himmel sie gesegnet hat, mitzutheilcn.Diese Perle in dem Kranze der Nächstenliebe haben die Jesuitenbübisch herausgcstohlen und an ihre Stelle gesetzt den Kieselsteinder Erbarmungslosigkeit, den jämmerlichsten und schmachvollstenEgoismus; sie haben die Verpflichtung zum Almoscngeben auf-gehoben; und zweifelhaft bleibt es, was hier mehr zu bewun-dern sei, der kasuistische Scharfsinn, womit sie das Bubenstückausgeführt, oder die Gottlosigkeit, welche sie dazu trieb.
3) Busenbaum sagt: Die Verpflichtung zum Almoscn-geben entspringt aus einem doppelten Grunde: a. aus der Noth-durft des dürftigen Nächsten; b. aus den Verhältnissen des Be-güterten, dessen Güter entweder nothwendige oder über-flüssige sein können.
Die Nothdurst des Armen ist nunmehr eine äußerste,in welcher ihm Gefahr des Lebens oder eine schwere undlangwierige Krankheit droht; oder eine schwere, worin ihmdie Gefahr eines großen Uebels, der Schande (nach Escobar,wenn der Arme aus Noth seine Tochter preisgebcn müßte), gro-ßer Verlust an Gütern, oder seines Standes droht; eine ge-meine, worin sich die Bettler befinden.
Was die Güter betrifft, so sind nothwendige die, soder Reiche braucht zu seinem Lebensunterhalte^); überflüs-sige, womit er seinem Stande gemäß lebt. Was daher Einergebraucht, um seine Kinder, Bedienten zu unterhalten, anstän-dige Geschenke, Gastmähler zu geben, Besuche zu bewirthen,das ist nicht überflüssig; daher glauben die Weltlichen selten,daß sie Ucberfluß haben. Ueberflüssig ist überhaupt nicht,was der Fürst, Markgraf, Herzog, Ritter, Consul, Kaufmanngebraucht, um ein Haus zu machen "); was Laien zurücklcgen,um ihren oder ihrer Verwandten Stand höher zu bringen. Da-her möchte man bei den Weltlichen, selbst bei Königen wohlkeinen Ucberfluß finden. ")
«-) Darauf beschränkt sie Escobar c. 4. n. 43. p. 608. M) So auchitscob. I. c. Nusenb. I. c. <Iu!>. III. 1. 2. 3. i>. 88. D) Lscob.
i. c. 7») Vqoqus» 3o Lies mp,, c. 4. v. 14