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mcnhcit im Lasier, die eben in der gänzlichen Gottesvergessenheitbesteht, die sicherste Garantie ihrer Seligkeit. Diese Sünder sindweit glücklicher daran, als tausende Andere, die freilich auch desBösen in Fülle thun, aber es noch nicht so weit gebracht haben,sich jedes Gedankens an Gott und sein Gesetz, an ihr Unrechtvor ihm zu entschlagen und sich ganz von allen Gewissensbissenzu befreien. Diese werden ohne Rettung verdammt, währendjene in die Freuden des Paradieses eingehcn; diese gehen zuGrunde gerade durch den göttlichen Funken, der in ihnen nochlebt, während jene, die ihn gänzlich erstickt haben, den Teufelum so sicherer zum Besten haben, je unbedingter sie sich ihmübergeben und sich von Gott losgcsagt haben.
Gehen wir nun zur ferneren Lehre der Jesuiten über. ZurSünde gehört die freie Einwilligung des Willens in das Böse.Wo diese fehlt, da ist, nach der Ansicht der Väter, auch keineSünde. Aus der ferneren Entwickelung dieser Lehre ist der je-suitische Quietismus hervorgegangen, in welchem man sichjeder fleischlichen Lust ohne Sünde hingeben kann, wenn nurder Wille nicht ausdrücklich beistimmt. Beleuchten wir diese Lehrekurz aus den Schriften der Väter.
2V) Busenbaum sagt: In Ermangelung der ersten Be-dingung (der freiwilligen Beistimmung des Willens) ist eine Hand-lung nicht sündhaft, die weder im, noch vom Willen ist, wennsie der Wille nicht acceptirt.") Nach diesem resolvirt der Ca-suist, daß unter jenen Umständen fleischliche Bewegungen bis zurStärke, daß eine Samcnergicßung erfolge, nicht sündhaft sei.Daß der Mensch aber von vorn herein verpflichtet sei, über jede sinnlicheRegung zu wachen und sie nicht eine so enorme Stärke gewin-nen zu lassen, daran hat der Jesuit nicht gedacht.
Busen bäum hat zu jener Stelle an einem anderen Ortenoch eine nähere Erläuterung gegeben, worin er sich grundsätz-licher über den genannten Punct ausspricht. Er fragt nämlich:Ist der Wille verpflichtet, eine fleischliche Ergötzung positiv zuunterdrücken? Antwort: Wenn der Wille sich ganz ihrer bewußtwird, kann er sich negativ und bloß erlaubend verhalten, sodaß er sie nicht billigt, aber auch nicht unterdrückt; nur darf das
24) Nuselib 55g. n. l. 25 ) 1516.
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