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15) Busenbaum rcsolvirt nach gleichen Grundsätzen, daßdie ganz heftigen Bewegungen des Zornes und der fleischlichenLust, wodurch der Gebrauch der Vernunft (also auch die süver-teiu?) zerstört und die Freiheit gehoben wird, von schwerer Ver-gehung frei seien. Daher sei auch Schaden und Unfug in derTrunkenheit, und zwar häufig angcrichtct, frei von Versündigung,nur müssen sie nicht vorhcrgesehen sein. Grund: weil sie nichtfrei sind. Sündig aber sind sie, heißt cs weiter, wenn sie vor-ausgesehen sind und keine genügende Sorgfalt angcwendct ist,sie zu verhüten. Ist diese angewcndet, so entbehren sic der Ver-sündigung. Ferner, wenn nach Zeit- und Orts-Umständen keineGefahr des Bösen sich zeigt, und deßwcgen keine Sorgfalt an-gewandt ist; nach Vasquez. Diesem gemäß lehrt Lessius,daß, wenn die Nachlässigkeit, Trunkenheit und die aus ihr ent-stehenden Frevel zu vermeiden, eine verzeihliche (venialis) ge-wesen sei, auch die Ucbcl, die als Folgen derselben vorausge-sehen werden müssen, nur läßliche Sünden seien, weil, da sienickt an und für sich, sondern nur in ihrer Ursache frei sind,sie auch keine größere Schuld in sich schließen können, als dieUrsache selbst.")
16) Noch schärfer hat der ehrwürdige Vater Annat dieSache in seiner letzten Streitschrift gegen Arnaud bestimmt undden Kreis der Versündigung merklich verengt. Wer, sagt er,gar nicht an Gott und die Sünde denkt und sich gar nicht be-wußt wird, daß er verpflichtet sei, den Act der Liebe gegen Gott,oder der Zerknirschung auszuübcn, der hat auch keine wirklicheGnade. Daraus folgt aber auch, daß er während Unterlassungdieser Acte gar keine Sünde begeht, und wenn er verdammtwird, so wird er cs gewiß dieser Sünden wegen nicht. Dießgilt von der Straffälligkeit aller Begehungssünden.'")
17) Am vollkommensten ist diese Lehre durch Le Mvineausgebildet, der sich so ausdrückt: Man begeht keine Sünde,wenigstens keine eigentliche und imputabele, ohne freie Beistim-mung des Willens. Ehe aber der Wille einstimmt, entweder indas Gesetz Gottes oder in die Sünde, geht in der Seele Zol-
ls) yusest. et«, t. c. p. 55t. lS) p. Z4.