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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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satz zu leisten; dann ist es seine Pflicht, ganz zu schweigen." °)Das heißt den Sünder geradezu verstecken und die Verstocktheitsouverain machen.

5) Escobar lehrt: Der Beichtvater beurthcilt, ob sein

Beichtkind in einer unbesiegbaren Ignoranz befangen sei, oderob diese wenigstens nicht verbrecherisch sei. Er hofft ferner vonseinen Ermahnungen gar keinen Erfolg, fürchtet vielmehr, daßdaraus Beunruhigung dcs Gemüthes, Streitigkeiten und Ärger-nisse entstehen werden. Soll er sich hierbei nun verstellen?Suarez sagt: ja; da nämlich, wo die Ermahnung nicht nützen,die Unwissenheit aber den Beichtenden von der Versündigungbefreien werde. ')

6) Johann Di ca still. Der Diebstahl kann erläßlichsein bei Mangel an Uebcrlegung. Denn ungeachtet es, wieLessius lehrt, schwierig scheint, daß der Diebstahl bei Mangelan vollkommncr Uebcrlegung nur eine leichte Sünde sei, so kanndieser Fall dennoch zuweilen eintreten. Denn es gibt Leute, dieso geneigt und gleichsam wie bestimmt sind, aus Gewohnheit zustehlen, daß sie eine Sache eher ergriffen und genommen haben,als sie bedenken und überlegen, was sie thun. Dasselbe kanndurch heftige Einwirkung einer Versuchung gesche-hen, besonders wenn die Eilfertigkeit des Ganzenzur Uebcrlegung nicht einmal Zeit läßt.

7) Georg Rhodus. Daß eine Versündigung tödtlich sei,dazu reicht hin, die Bedeutung eines Uebels im Allgemeinen zukennen, eine Kenntniß, ohne die es nie eine schwere und bedeu-tende Versündigung geben kann. Z. B. ein Mensch tödtet einenandern, in der That nicht, ohne zu bedenken, daß dieß unrechtsei, doch sieht er es nur als eine leichte Ucbelthat an. Einsolcher Mensch begeht keine schwere Sünde, weil esdie Kenntniß derselben nur ist, welche auf den Willen die Bös-artigkeit überträgt. °)

Auf derselben Seite spricht er Jemanden von schwerer Sündefrei, der einen Mord oder Ehebruch begeht und zwar, jedoch

b) Narin. ltlievl. Lpceulat. et nior. 1^. ltl. tract. 23. elisp. 5. 8ect.1t. n. 122. p. 370. 7^1'IieoI. Nor. troct. 7. c. 7. n. 155. 8) Oics-

ktilla <te justitia et jure 1,. II. 8e.ct. 2. ctisp. 9. club. 2. n. 401- 9) Hievt,

-ctiolsst. cle sctibus bumau. ctis^. 2. c>u. 2. Lect. 1. §. 2- p- 322.