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er, das Böse, daS er thun werde voraussehend (—- aber welcher,der sich berauscht, sieht vorher, daß er in der Trunkenheit z. B.Todtschlag oder Unzucht begehen werde? —) den Grund dazugelegt hat." °)
„Zur Sünde gehören also diese drei Bedingungen: 1) daßsie freiwillig sei, d. h. mit Beistimmung des Willens geschehe;2) daß sie frei sei, d. h. daß es in der Gewalt des Willensstehe, sie zu thun oder nicht; 3) daß man sich ihrer Bosheitbewußt werde."
Also, der Verstand muß das Böse in der Handlung voll-ständig erkennen und der Wille vollständig und frei einstim-men, wenn eine Sünde geschehen soll.
Die Jesuiten haben nun beide Seiten der Sünde, Erkennt-niß und Willen, weitläufig genug behandelt, und wir wol-len ihnen hierbei nachgehen.
Sehen wir nun, wie es die Jesuiten angefangen haben,um die Begehung einer Sünde, d. h. einer schweren, fast zueiner Unmöglichkeit zu machen.
Um bei der Erkenntniß anzufangen, so ist es eine allge-mein anerkannte Wahrheit, daß jeder Christ des Herrn Gesetzkennen muß, und es mag unter den Gläubigen von jeher wohlWenige gegeben haben, die ihre Sünden mit Recht durch eineunüberwindliche Unwissenheit entschuldigen konnten. Wenn wirauch nun nicht annehmen können, daß jeder Mensch und Christden ganzen Inhalt des göttlichen Gesetzes beständig im Bewußt-sein habe, so wird doch wohl nie der Fall eintrcten, daß ein Menschund noch weniger ein Christ nicht cinsehe, daß Todtschlag, Raub,Unzucht, Ehebruch unrecht und Sünde sei; es wird wohl seltender Fall eintreten, daß ein Christ, der im Begriffe steht, einesolche Sünde zu begehen, nicht durch sein Gewissen an das Bösederselben erinnert werde, und nie wird es wohl einem Priestereinfallen, einen solchen Sünder damit entschuldigen zu wollen,daß er sagt: er war mit seinem ganzen Innern so sehr auf dieSünde erpicht und hingewendct, daß er der Mahnung des Ge-wissens nicht zugänglich war, und daß die Stimme des göttlichen
r) Lureul». l,. V. c. v. >1. t, p, 548. 549. Z) iblN.