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Wir haben nun zu sehen, was die frommen Jünger Jesuunter einer schweren Sünde verstehen.
1) Bauny sagt: Damit Jemand sündige und sich vorGott schuldig halte, muß er wissen, daß das, was er zu thunvorhat, wirklich böse sei, oder er muß darüber doch in Zweifelsein und Furcbt tragen, oder dafür halten, die zu begehendeHandlung mißfalle Gott; und trotz dem muß er forlfahren,sie zu thun und das Gebot übertreten und seinen Begierdenstöhnen. ')
2) Busenbaum erläutert dieses noch näher; er sagt näm-lich nach Sanchez, Vasquez und Bonarscius: Es genügtzu einer sündigen Handlung nicht Freiheit und eine jede gllvor-lentis, virtualis 86U interpretstiva , vermöge welcher Jemandauf die Natur seiner Handlung aufmerksam sein müßte, nochauch jede sdvertantia kwtuslis, vermöge welcher öer Verstanddie Gründe der Handlung bemerkt, sondern es wird auch erfor-dert, daß er Acht habe auf die Schlechtigkeit des Objects, oderwenigstens darüber in Zweifel sei und Scrupel empfinde. Grundist: weil ohne dieses Aufmerken und Jnncwcrden die Handlungnicht freiwillig ist, da sie nicht erkannt wird; weil, solangeeine solche Erkcnntniß dem Verstände nicht aufstößt, kein gehö-riges Princip da ist, die Bosheit der Handlung zu erwägen, unddeßhalb auch keine Freiheit und folglich auch keine Sckuld.Diese Unaufmerksamkeit und dieses Nichtinncwerden gilt für na-türlich und unüberwindlich. Jedoch fügt Lanner hinzu: cssei nicht nothwendig, daß jene Betrachtung während der sündi-gen Handlung selbst daure, sondern es genüge, daß sie
vel virtutk daure, so, daß mit derselben die Handlung entwe-der begonnen habe, oder doch der Grund gegeben sei, wie esbei dem Trunkenen der Fall sei, der nicht sündigt, kraft seinergegenwärtigen, sondern vergangenen Uebcrlegung."
„Aber dieß ist den Neueren zu strenge; diese lehren nämlicheinstimmig, daß z. B. ein Trunkener nicht formal sündige, wenner, des Vernunftgebrauches beraubt, Böses begeht; der Frevel,die er begeht, habe er sich schon vorher schuldig gemacht, indem
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