könne. Ein Bischof, sagt er, kann in Betreff des göttlichenRechtes in seiner Diöcese Alles dasselbe thun, was dem Papstein der ganzen Welt zusteht; und wiewohl seine Gewalt vomPapste beschränkt werden kann, und in der That in dem betref-fenden Falle beschränkt ist, so erstreckt sich diese Beschränkungdoch nicht auf alle Fälle, sondern nur auf die ordinären. Aberwenn eine Seclengefahr da ist, so wird vorausgesetzt, daß derPapst das Heilmittel wolle, und der Bischof kann es anwenden.Die Erörterung des Concils schließt diese Beschränkung in sich.(Welch' eine impertinente Behauptung, den dürren Worten desConcils gegenüber!) Denn hat Gott nicht den Mord verboten,den er doch zur nothwendigen Selbstvertheidigung erlaubt?(Welch' eine absurde Parallele!) Damit ist der Beweis gelie-fert, zu welchem Escobar doch sagt: Ich unterschreibe ihnnicht. *>) Aber ist Henriquez nicht ein üodor Zrsvis, mit-hin seine Meinung probabel und in xrsxi lut»?
lv) Mit den Ehedispensen sind die frommen und mitleidigenVäter sehr liberal. Escobar erlaubt nach Sanchez und Prä-positus nicht nur Dispense zwischen Schwiegervater und Schwie-gertochter, zwischen Stiefvater und Stieftochter, dem auch Hur-tado beistimmt, weil diese Ehen nicht nach dem Naturgesetzeverboten seien '") (aber wohl nach dem göttlichen), sondernHurtado behauptet sogar, eine Ehe zwischen Schwester undBruder sei gültig nach dem Naturrechte, und der Papst könne,falls ein triftiger Grund da sei, darin dispensiren, wie wennz. B. der König von Spanien keine andere Ebenbürtige zurGemahlin bekommen könnte, als eine Ketzerin, oder eine derKetzerei Verdächtige, was ihn der Gefahr aussetzen würde, ver-führt, sowie das Reich vom Gifte der Ketzerei angcsteckt zu wer-den; dann kann der Papst ihm erlauben, seine Schwester zuheirathen, besonders wenn sie seine Halbschwester wäre. Wennnun aber der Papst geantwortet hat, er könne in den durch gött-liches Gesetz verbotenen Fällen nicht dispensiren? Antwort: Somuß man das auslcgen, als wolle er sagen, er dürfe cs nichtohne wichtige Ursache. ")
o. 42. 230. w) n. 43. >1) il>i(I. n. 44. I'. 230. 23l.