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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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gültig? Salas lä'ugnet es, weil guter Glauben keine Hand-lung gültig machen kann, die cs an sich nicht ist. Aber San-chez lehrt, sie sei gültig, weil man nämlich sowohl beim Papste,als auch bei Gott eine solche Gesinnung in Betreff ihrer Ge-setze voraussetzen kann. °) Welch' eine Ansicht!

6) Der Grund zur Dispensation hört auf; verliert dieselbedadurch ihre Kraft ? Antwort: Salas verneint es gegen San.chez. °)

7) Es ist zweifelhaft, ob die Dispensation gültig sei, weilman entweder an der Wahrheit der Angaben zweifelt, oder obder beigefügte Grund, welcher die Dispensation motiviren soll,der eigentliche Grund sei; muß man sie für gültig oder ungültighalten? Antwort: Für gültig; weil man bei einer zweifelhaftenSache zu Gunsten der That (der schon gegebenen Dispensation)stimmen muß. So Pa laus. Ich weiß, daß Coninch dasGegentheil behauptet hat.

8) In der Erörterung eines Dispensationsgesuches wirdetwas verschwiegen oder falsch dargestellt, woran man zweifelt,ob cs der Hauptgrund sei, d. h. ohne welchen der Papst dieDispensation nicht ertheilt haben würde, oder bloß ein Ermun-terungsgrund, so daß auch ohne ihn die Dispensation ertheiltwürde; wofür muß man sich hier entscheiden? Antwort: Fürden Ermunterungsgrund, und daraus darf man dann die Gül-tigkeit der Dispensation folgern, weil man immer zu Gunstender That (der schon geschehenen Dispensation) sein Urtheil ab-geben muß. °)

9) Eine Ehe ist geschloffen bei obwaltendem Hinderniß, inschlechtem Glauben; nach der gewöhnlichen Meinung der Ge-lehrten kann ein Bischof nicht dispensiren, weil das Tridentinum8es8. 24. cap. 5. von einem solchen Contrahentcn sagt: Erwerde getrennt und entbehre aller Hoffnung auf eine Dispen-sation; jedoch frage ich, ob cs für den Armen und Betrübtengar keinen Trost gibt? Antwort: In der That beweiset Hen-riquez (ein wahrhaft großes kasuistisches Genie, daß er einensolchen Beweis gegen den dürren Ausspruch eines Concils zuStande bringt), cs sei probabel, daß ein Bischof hier dispensiren

S) >. c. II 34. 6) n. ZS. p. 229. 7) n. ZS- ») ibicl. n. 39.