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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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§. r-

Ueber Dispensationen.

Dispensationen sind Befreiungen von den kirchlichenGesetzen, ertheilt durch die betreffenden kirchlichen Obern. DieCasuisten haben über selbe viel Ungehöriges, Unkirchliches auf-gestellt und der Praxis empfohlen, was wir hier kurz anführenwollen.

1) Nach Escobar ist eine ohne allen hinreichenden Grundvon einem Obern ertheilte Dispensation zwar unerlaubt, abernicht ungültig; und derjenige, so sie erhält, darf sich ihrerbedienen, obwohl er zweifelt, daß der Obere dazu befugt gewe-sen sei. ')

2) Jemand erhält eine Dispensation durch Drohung undEinschüchterung; ist sie gültig? Allerdings. Nicht so aber,wenn sie durch List und Lüge erschlichen wäre, so daß der Dis-pensirende sie nicht ertheilt hätte, falls er hinter selbe gekom-men wäre. 2 )

3) Jemand sündigt mit einer Blutsverwandten und suchtum eine Dispensation nach. Ehe diese aber ankommt, wieder-holt er die Sünde; kann er sich der Dispensation auch für dieletzteren Fälle bedienen? Antwort: Allerdings. 9

4) Ist cs eine schwere Sünde, eine Dispensation zu erthei-len oder zu erwerben, und sich ihrer zu bedienen, ohne daß eingerechter Grund für selbe da ist? Antwort: Granada behaup-tet cs; aber Sanchez hält cs für probabel, daß es nicht ein-mal eine läßliche Sünde sei, sich einer Dispensation, die manohne gerechte Ursache erlangt hat, zu bedienen. Eine solche abercrtheilen, oder sie nachsuchen, halten Einige nur für eine läßlicheSünde. Ich stimme aber mit Granada, der behauptet, daßcs eine Todsünde sei, wenn die Dispensation eine wichtige Sachebetrifft. 9

5) Eine Dispensation, die nur ein Höherer crtheilen kann,wird von einem Geringeren ertheilt; ferner fehlt ihr eine ge-rechte Ursache, aber sie ist mit gutem Glauben geschehen; ist sic

l) Lscvd. I. üx. 16. c. 2, ri. 5. p. 222. 223- 9 iviil. n. 13.P. 224. r) I. c. n. 20. i>. 225. ») ibicl ,i. 32. p. 228.