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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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182
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rvorte ich: nein. Er sündigt auch nicht, wenn er ihnen eineArbeit auferlegt, die mit dem Fasten gar nicht verträglich ist.Ja, er kann Arbeiter dingen mit der Verpflichtung, nicht zufasten, damit sie durch's Fasten nicht an der Arbeit gehindertwerden. Waren diese Menschen Christen?

So sind die frommen und kirchgläubigen Väter mit demFastengebote umgegangen.

§. 4 -

Ueber das dritte Kirchengebot.

Du sollst einmal im Jahre einem verordnetenPriester deine Sünden beichten.

Eins der wichtigsten Kirchengesetze ist das, welches befiehlt,in jedem Jahre wenigstens einmal zu beichten; die Kirche hältstrenge auf dicß Gebot, und wenn wir die katholische Ansichtfesthaltcn, daß in der Beichte die Sünden erlassen werden, soist das Gebot sehr vernünftig und zweckmäßig, indem es demChristen gewiß sehr erwünscht sein muß, sich im Jahre einmalvor dem Herrn von den Flecken der Sünden zu reinigen, undbei dieser Gelegenheit nicht nur mit Ernst in sich zu gehen undseinen Seelenzustand zu erforschen, sondern auch in so wichtigemMomente feste Vorsätze zur künftigen Besserung zu fassen.

Christus hat zwar nicht festgesetzt, wie oft die Gläubigenein Sündenbekenntniß ablegen sollen. Aber wenn die Katholikengewohnt sind, die Aussprüche der Kirche als die des h. Geistes an-zusehen, so dürfen sie auch annchmen, daß das Gebot der Kir-che: wenigstens einmal im Jahre zu beichten, den Willendes Erlösers ausdrückt, und daß diese Bestimmung eben keingleichgültiges Accidenz sei, und auch nicht auf einen viel längerenZeitraum habe ausgedehnt werden können.

Es wäre in der That ein Wunder, wenn die ehrwürdigenVäter der Gesellschaft Jesu, die, wie wir sahen, keine Scheuund Ehrfurcht vor den göttlichen Geboten hatten, dieses Kircken-gesctz geachtet, wenn sie nicht mit den spitzigen Waffen ihrerCasuistik auch die Bande gelüstet und gelockert hätten, womitdas oben geschriebene Kirchengesetz die Gläubigen verpflichtet.

02 ) I^cod, §tc. u. 68