7) Suarez sagt: der Priester könne für eine Messe meh-rere Stipendien nehmen.
8) Nach Vasquez kann ein Geistlicher, der ein recht fet-tes Stipendium bekommt, dasselbe einem andern abtrctcn, aberden Ucberschuß über die bestimmte Taxe für sich behalten. >°)So mit Busenbaum.
An diese Ansicht knüpfte sich die Praxis des Handels mitStipendien, den namentlich die Mönche trieben, handelnd undverhandelnd. Stipendien zu 7'/2 Sgr. gaben sie zu 5 Sgr. abund nahmen sie auch zur Zeit der Noth zu diesem Preise an.
9) Gegen die Entscheidung der Cardinal-Congregation von16vs durch Clemens VIII. behauptet Henriqucz: ein Priesterkönne eine Messe für den appliciren, der ihm nach derselben daserste Stipendium geben würde. °')
1V) Escobar entscheidet nach Filliuccius: Ein Prie-ster, der für die zweite Portion der Früchte des Meßopfers schonein Stipendium erhalten, kann in ein und derselben Messe auchfür die dritte auf ihn selbst fallende ein Stipendium nehmen;er muß danach auch die Application einrichten. ") Ein wirk-sicher Schacherhandel.
So weit über diesen Gegenstand.
tz. s
Ueber das zweite Kirchengebot.
Du sollst die gebotenen Fast- und Abstin enztagc halten.
Merkwürdig ist es dem Fastengebotc unter den Händen un-serer ehrwürdigen Väter gegangen; sie haben ihm seinen ganzenInhalt, seine ganze Bedeutung und Kraft entzogen. Wie siedas angefangen, ist interessant, lehrreich und unterhaltend zu-gleich; denn es läßt einen Blick thun in die tiefsten Tiefencasuistischcr Weisheit.
1) Escobar sagt: Zur Wesenheit des Fastens gehört, nureinmal des Tages zu speisen. Doch ist auch am Abende eine
40) Beim Irscob. ibi4. n. 64. 181. LU) stiscob. idilj. Uusonli.
1>. IV. tr. 3. c. 3. <1. 1. n. 6. 694. Ll) ürcod. ibicl. r>. 65. p. 182.
LI) ibiil. n. 96. p. 186.