ganze Messe zu hören. Allein das schien den Vätern, die yollvon christlichem Mitleide mit den curranten Schwächen der armenMenschen sind, zu hart und sie linderten das Gebot daher be.deutend, indem sie die Messe sehr stark beschnitten. Escobarerklärt: den vierten Theil der Messe, etwa bis zum Evangelium,könne man schwänzen, ohne eine schwere Sünde zu begehen unddas Gebot zu verletzen. ") Henri quez meint: auch das Evan-gelium brauche man nicht zu hören.") Lugo ist derselbenMeinung und fügt als Grund hinzu, cs sei sehr probabel, daßman nicht verpflichtet sei zwei Evangelien zu hören, da man jadoch nach dem letzten Segen schon aus der Messe gehen dürfe.Wer daher das Evangelium Johannis, hört, braucht das erstenicht zu hören.")
3) Laymann ist noch liberaler und gibt auch das Credoin den Kauf, indem er sagt, es sei doch sehr hart, einen zuverdammen, der vom Offertorium an bis zum Ende der Messebeiwohne.") Laymann stützt sich, wie aus der angeführtenStelle zu sehen, auf Amalar und Andere, und Bu sen-ke, um hat gegen diese humane Ansicht Nichts einzuwenden.")Nach Bonarscius und Lugo meinen Laymann und Es-cobar auch, der letzte Theil der Messe könne Etwas leiden,und cs sei nicht gar sündlich, wenn Jemand bei der Communionherausgingc.")
4) Es ist gewiß, daß es für Manchen eine harte Beschwerdeist, eine ganze Messe continuo zu hören und vom Sonntageeine halbe Stunde dem Gotteshause und dem Dienste des Herrnzu widmen. Auch hier haben die Jesuiten mit gewohnter Hu-manität Rath geschafft; sie haben eine Methode ausgedacht, wieman in möglichst kurzer Zelt eine Messe hören könne, eine Me-thode, von der wir unentschieden lassen, ob sie possierlicher oderskandalöser sei.
So ist es natürlich für Einen, der in die Messe kommt,wenn sie schon halb beendet ist, lästig, eine ganze hindcndreinzu hören, denn er kommt rein weg um eine Viertel Stunde.
12) I?.scol). 1>. I. klx. 1t. c. 3. n. 28. p. 174, >3) Henri^iinr idicl.u. 75. p- 183. 14) LarUinsI. b>uzo ibiU. IS) tz^msrin bei ktscob. I. c.und bei Lusoiib. I. c. II. 6. 16) Luscud. I. c. 12) Luse'iib. I. c.